Berlin-Das Bundesgesundheitsministerium hat darauf hingewiesen, dass Arztpraxen die sogenannte 3G-Regel nicht zur Voraussetzung für medizinische Behandlungen machen dürfen. Vertragsärzte seien verpflichtet, Patientinnen und Patienten zu behandeln, sagte ein Ministeriumssprecher der Zeitung Welt. Die Behandlung dürften sie in der Corona-Pandemie „nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen“.
Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hatte laut der Zeitung zuvor mitgeteilt, dass im ambulanten Sektor bereits Beschwerden über „Praxen im 3G- bzw. 2G-Betrieb“ eingereicht worden seien.
3G steht für „geimpft, genesen oder getestet“. Die Regel bedeutet, dass für den Zutritt zu einem Ort eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus, eine Genesung von Covid-19 oder ein negativer Test vorzuweisen ist. Bei der 2G-Regel werden nur Geimpfte und Genesene zugelassen.
Zur Sicherheit: Für Arztpraxen gibt es Alternativen zu 2G und 3G
Zu dem Zutritt zu Arztpraxen merkte die Kassenärztliche Bundesvereinigung an, dass es für deren sicheren Betrieb auch Alternativen zur 3G- oder 2G-Regel gebe: „Die Praxen dürfen organisatorisch regeln, dass ungeimpfte und ungetestete Patienten beispielsweise während speziell eingerichteter Sprechzeiten behandelt werden“, sagte ein Sprecher der Zeitung.




