Wien-Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt in Österreich ab kommenden Monat die 3G-Regel an jedem Arbeitsplatz mit direktem Kontakt zu Kunden oder Kollegen. Ab dem 1. November müssten alle Betroffenen nachweisen, dass sie vollständig gegen Corona geimpft oder negativ auf das Virus getestet wurden oder unlängst von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, verkündete Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein laut der österreichischen Nachrichtenagentur APA am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung in Wien.
Corona-Infektionen steigen in Österreich an
Allerdings gilt demnach bis zum 14. November eine Übergangsfrist. Arbeitnehmer ohne 3G-Nachweis müssten bis dahin eine FFP2-Maske tragen. Mückstein sprach laut APA von einem weiteren „Schutznetz gegen das Coronavirus“. „Es kann nicht sein, dass man sich am Ort der Arbeit unter Umständen dem Risiko einer Corona-Infektion aussetzen muss“, sagte er.
Angestellte in Supermärkten sind den neuen Regeln zufolge ab dem 1. November bei einem 3G-Nachweis von der Maskenpflicht befreit. Supermarktkunden wie auch Mitarbeiter in Krankenhäusern und Heimen müssen hingegen unabhängig von einem 3G-Nachweis dort weiter eine Maske tragen.


