Möbliert, befristet, viel zu teuer: In Berlin wird Wohnungsnot immer öfter zur Geldmaschine. Beim Kiezspaziergang in Prenzlauer Berg berichten Mieter von kaputten Fenstern, fehlendem Warmwasser und Räumungsklagen. Selbst ein Bezirksstadtrat spricht von Staatsversagen. Und trotzdem geht es an diesem Nachmittag auch um eine andere Frage: Wie wehrt man sich?
Der Raum der Mieterinitiative in der Buchholzer Straße 16 ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Menschen sitzen auf Fensterbänken, lehnen an den Wänden, drängen sich im Türrahmen. Was hier beginnt, ist Mietersprechstunde, Rechtsseminar und Selbsthilfegruppe zugleich – für eine Stadt, in der das Wohnproblem längst zur Dauerkrise geworden ist.
„Wir waren in purer Not“
Vorn spricht Nour Atala, 25. Später steht auch sein Bruder Seif, 20, vor dem Haus für Fotos. Seit März leben die Brüder in einer befristet vermieteten Wohnung in Pankow. Zuvor mussten sie nach eigenen Angaben schon in Neukölln kurzfristig raus. Die neue Wohnung fanden sie über die Mietplattform „Housing Anywhere“ – ohne Besichtigung, unter Zeitdruck, das Geld war da schon überwiesen.
Im Vertrag stand laut Nour Atala, die Mieter hätten selbst um eine Befristung gebeten, weil sie nur vorübergehend in Berlin seien. „Das stimmte gar nicht“, sagt er. „Wir leben hier. Wir wollten bleiben. Wir waren in purer Not und haben uns darauf eingelassen“, sagt Nour Atala.
Was sie dann vorfanden, hatte mit der versprochenen Wohnung wenig zu tun: kaputte Fenster, Schmutz, zeitweise kein heißes Wasser. Trotzdem war die Miete hoch, ein großer Teil davon entfiel auf Möbelzuschläge und Pauschalen. Als sie sich später gegen den Vertrag wehrten, folgten nach ihren Angaben Abmahnungen, Drohungen und schließlich sogar eine Räumungsklage.
„Wir wollen einfach ein normales Leben aufbauen“, sagt Nour Atala. Doch genau das scheint in Berlin immer schwieriger zu werden.

Anfang Februar legte das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vor, der Mieter in möblierten Wohnungen und Kurzzeitverträgen besser schützen soll. Möbelzuschläge sollen künftig extra ausgewiesen werden; für voll möblierte Wohnungen ist eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vorgesehen. Kurzzeitverträge sollen in der Regel auf sechs Monate begrenzt sein – und nur gelten, wenn der Bedarf tatsächlich vorübergehend ist.
Der Deutsche Mieterbund begrüßt den Vorstoß, warnt aber: Missbrauch verschwindet damit nicht automatisch. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten hätten Kurzzeitvermietungen stark zugenommen – und deutlich höhere Mieten ermöglicht.
Der zweite Vertrag an der Tür
Im Sommer, erzählt Nour Atala, sei der Vermieter plötzlich persönlich an der Tür erschienen. Er brauche noch einmal eine Vertragskopie für den Bezirk. Doch das Dokument, das er dabeihatte, habe anders ausgesehen als das ursprüngliche. Problematische Punkte seien verschwunden, die Konstruktion wirkte plötzlich viel gewöhnlicher.
Spätestens da, sagt Nour Atala, sei ihm klar gewesen, dass etwas nicht stimmen könne.
Also tat er das, was in solchen Fällen oft entscheidend ist: Er sprach mit Nachbarn, holte sich Hilfe, vernetzte sich. Aus einem privaten Konflikt wurde ein kollektiver. „Allein hätte ich das nicht geschafft“, sagt er. „Die Nachbarschaft hat uns sehr unterstützt.“

Solche Fälle eskalieren oft nicht auf einen Schlag, sondern in einer Strategie der tausend Nadelstiche. „Es war nicht diese eine große Sache, sondern ständig etwas Neues“, sagt Nour Atala. Nach der Rüge gegen Miethöhe und Vertragsgestaltung sei der Druck gewachsen. Reparaturen seien nur unter Bedingungen versprochen worden. Die Fenster blieben monatelang kaputt; der Winter zog durch die Wohnung. Dazu kamen Abmahnungen, Anwaltsschreiben und Fristen.
„Wir mussten panisch versuchen, noch rechtzeitig zu reagieren.“ Was wie ein privater Mietstreit klingt, ist in diesem Raum längst mehr als das.
Was man tun kann – auch ohne Geld
Cornelius Bechtler, Pankows Baustadtrat, spricht von zu vielen Zuständigkeiten und zu wenig Austausch zwischen den Ämtern. Er sagt, er glaube weiterhin an den Rechtsstaat. Doch wenn er schildert, wie Behörden immer neuen Schlupflöchern hinterherrennen, durch die Abzock-Vermieter ganze Häuser dem normalen Wohnungsmarkt entziehen, bleibt vor allem ein Eindruck: Hilflosigkeit.

Cornelius Bechtler gehört selbst zum Staat – gerade deshalb wirkt sein Befund so drastisch. Im Fall von Nour Atala, sagt er, habe das Bezirksamt Strafanzeige gestellt, weil dort mutmaßlich gefälschte Mietverträge vorgelegt worden seien. Die Anwohner im Raum fangen an zu klatschen. Nour Atala lächelt und bedankt sich noch einmal für die Hilfe.
Es bleibt nicht bei Empörung. Immer wieder geht es auch um die Frage, wie man sich wehren kann. „Was mache ich, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?“, fragt eine Frau aus dem Publikum.
Ein Hebel ist die Beratungshilfe. Menschen mit geringem Einkommen können beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen: Damit sind Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung gegen eine geringe Eigenbeteiligung möglich. In Berlin läuft der Antrag über das zuständige Amtsgericht. Nötig sind unter anderem Ausweis und Einkommensnachweise.
Ganz so einfach ist das aber nicht. Wer gegen Mängel oder überhöhte Mieten vorgeht, bleibt oft nicht unsichtbar. Trotzdem gibt es Wege. Schwere Mängel können Mieter kostenlos bei der Wohnungsaufsicht des Bezirks melden. Ämter können im Rahmen der Gesetze gegen schwere Mängel vorgehen – etwa bei defekten Heizungen, fehlendem Warmwasser oder undichten Fenstern und Türen.
Ein ganz normales Leben aufbauen
Und noch ein Vorschlag kommt aus dem Publikum: eine Anzeige wegen Mietpreisüberhöhung nach Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Der Berliner Mieterverein weist darauf hin, dass das gerade für Mieter ohne Rechtsschutzversicherung eine Alternative sein kann. Voraussetzung: dass die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Geahndet werden kann das mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Im Raum wird deshalb auch die Frage gestellt, warum Berlin nicht längst konsequenter vorgeht. „Frankfurt macht es doch vor“, sagt eine Teilnehmerin.


