NS-Verbrechen

Vor KZ-Urteil: Sollten auch Greise noch vor Gericht gestellt werden?

Im Prozess gegen einen 101-jährigen KZ-Wachmann vertritt Thomas Walther die Opfer. Der Anwalt hat kein Mitleid mit dem Angeklagten, trotz dessen Alters.

KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen in Oranienburg: Das Eingangstor mit dem zynischen Spruch der Nazis.
KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen in Oranienburg: Das Eingangstor mit dem zynischen Spruch der Nazis.Berliner Zeitung/Markus Wächter

Thomas Walther, 78, ist einer der bekanntesten Anwälte von KZ-Opfern. Er ist ein ruheloser Rechercheur, der früher auch immer wieder Täter aus der Nazizeit aufgespürt hat und so dazu beitrug, dass sie verurteilt wurden. Als früherer Chefermittler der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg sorgte er maßgeblich dafür, dass 2011 der frühere KZ-Aufseher John Demjanjuk in München verurteilt wurde. Ein richtungsweisendes Urteil in der deutschen Justizgeschichte. Denn als Hilfswärter im Vernichtungslager Sobibor wurde der gebürtige Ukrainer wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen zu fünf Jahren verurteilt. Nun waren auch Prozesse gegen die Helfer der Mörder möglich.

Berliner Zeitung

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