Mobilität

Volksbegehren Berlin autofrei vor Gericht: Darf Autofahren im Zentrum verboten werden?

Ein Gesetz soll den Autoverkehr in der City stark reduzieren. Der Senat hält es für verfassungswidrig. Nun muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

September 2020: Ein Fahrradfahrer fährt auf dem damals autofreien Abschnitt der Friedrichstraße.
September 2020: Ein Fahrradfahrer fährt auf dem damals autofreien Abschnitt der Friedrichstraße.Carsten Koall/dpa

Es wird ein spannender Tag – für Berliner, die im Stadtzentrum nicht auf ihr Auto verzichten wollen, aber auch für Verfechter einer Verkehrswende. Am Mittwoch will der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin über das geplante Volksbegehren der Initiative Berlin autofrei verhandeln. Mit dem Plebiszit möchte die Gruppe erreichen, dass private Autofahrten auf vielen Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings rationiert werden. Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) bekräftigt seine Kritik. „Autofrei ist sinnfrei“, warnt der Verband in einer Mitteilung. Remo Klinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin, äußerte sich aus juristischer Sicht skeptisch.

Poller sperren Durchfahrten, und dort, wo einst Autos abgestellt werden durften, stehen Sitzlandschaften aus Holz. Weiterer Parkraum verschwindet, damit Radfahrstreifen oder grüne Stadtplätze angelegt werden können. Obwohl Autos weiterhin das Straßenbild dominieren, fühlen sich Autofahrer vielerorts in die Ecke gedrängt. Im Vergleich zu den flächendeckenden Maßnahmen, die das geplante Plebiszit für ein autoreduziertes Berlin vorsieht, muten die bisherigen punktuellen Einschränkungen allerdings ziemlich marginal an. Vorgesehen ist nicht mehr und nicht weniger, als auf allen Straßen in der Innenstadt, die dem Land Berlin unterstehen, die Autonutzung stark zu beschränken.

Berliner Zeitung

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