Das Land Berlin erhält rund 3,145 Millionen Euro aus einem früher geförderten Wohnprojekt in Kreuzberg zurück. Darauf einigten sich das Land und eine Eigentümergruppe vor dem Verwaltungsgericht Berlin im Rahmen eines Vergleichs.
Im Mittelpunkt steht ein Mietshaus in der Oranienstraße 169 in Berlin-Kreuzberg. Die Eigentümer hatten in den 1990er-Jahren Fördermittel in Höhe von 1,78 Millionen Euro für ein sogenanntes Selbsthelferprojekt erhalten. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen diente die Förderung der Schaffung von sozial gebundenem Wohnraum.
Im vergangenen Jahr hatte das Land Klage auf Rückzahlung erhoben. Mit dem nun geschlossenen Vergleich verpflichtet sich die Eigentümergruppe zur Erstattung der ursprünglichen Fördersumme sowie zur Zahlung von rund 1,35 Millionen Euro Zinsen. Eine für diese Woche angesetzte mündliche Verhandlung entfällt.
Zu der Eigentümergruppe zählen mehrere Journalistinnen und Journalisten, die unter anderem für Die Zeit, die Süddeutsche Zeitung, den Spiegel, die Berliner Zeitung sowie die taz tätig waren oder sind. Zu den Beteiligten gehören unter anderem Brigitte Fehrle, einst Chefredakteurin der Berliner Zeitung (2012–2016), sowie Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung.
Angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Vermietung
Hintergrund des Verfahrens sind Vorwürfe, wonach die Förderbedingungen nicht in vollem Umfang eingehalten worden sein sollen. Nach früheren Berichten soll es unter anderem Unregelmäßigkeiten bei der Vermietung sowie bei der Ausgestaltung von Mietverhältnissen gegeben haben.
Strafrechtliche Vorwürfe waren nach Angaben der zuständigen Stellen bereits verjährt. Das Land Berlin sah jedoch Möglichkeiten, die gewährten Fördermittel zivilrechtlich zurückzufordern.
Die Senatsverwaltung erklärte, mit dem Vergleich sei die vollständige Rückführung der Fördermittel einschließlich Zinsen gesichert. Zugleich betonte sie, dass Verstöße gegen Förderbestimmungen konsequent verfolgt würden. Ein gerichtliches Urteil wurde nicht erlassen.


