Glatteis

NABU kippt Tausalz-Erlaubnis: Der Zorn trifft die Falschen

Vor Gericht erstreitet der Naturschutzbund, dass Tausalz in Berlin verboten bleibt. Doch die falschen Adressaten bekommen den Zorn ab. Ein Kommentar.

Ein Mitarbeiter der BSR streut am Reichstagsgebäude eine Mischung aus Salz und Splitt auf die zugeschneite Straße.
Ein Mitarbeiter der BSR streut am Reichstagsgebäude eine Mischung aus Salz und Splitt auf die zugeschneite Straße.Sebastian Gollnow/dpa

Man könnte jetzt so richtig sauer sein auf den Naturschutzbund Deutschland. Darüber, dass der Nabu-Landesverband vor Gericht erreicht hat, dass das Tausalzverbot für Berlin bestehen bleibt. Bekanntlich gab das Verwaltungsgericht einem Eilantrag der Naturschützer gegen die Allgemeinverfügung von Umwelt- und Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) statt, die den Einsatz von Tausalz im privaten Bereich erlaubt hatte.

Man könnte sich so richtig aufregen darüber, dass Ute Bondes Senatsverwaltung jedes Jahr mit Hunderttausenden Euro Steuergeld genau jene finanziert, die uns das Salz verbieten. Darüber, dass Berlin 2023 dem Nabu-Landesverband 412.982,80 Euro „für Personal und Sachmittel spezifischer Projekte“ überwies und im Jahr 2024 sogar 758.039 Euro, wie aus den Nabu-Jahresberichten hervorgeht.

Und selbstverständlich könnte man sich empören darüber, dass der Nabu-Bundesverband unterstützt wird vom Bundesamt für Naturschutz, vom Umweltbundesamt, vom Bundesforschungsministerium, vom Bundesumweltministerium, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, vom Bundeswirtschaftsministerium und vielen weiteren Behörden, die das Geld der Bürger ausgeben. Das alles geschieht gerade in den sogenannten sozialen Medien, wo sich mächtig viel Wut entlädt. Man könnte sich auch empören darüber, dass dem Nabu und den Verwaltungsrichtern Bäume offenbar wichtiger seien als die Gesundheit von Menschen. Das kann man alles machen.

Allerdings hatte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts lediglich zu entscheiden, ob die von der Senatsverwaltung für Umwelt erlassene Allgemeinverfügung für den Einsatz von Tausalz durch jedermann eine rechtliche Grundlage hatte. Die Richter befanden, dass das Straßenreinigungsgesetz keine behördliche Befreiungsmöglichkeit vorsieht. Von dem gesetzlichen Verbot könne daher nicht durch eine Allgemeinverfügung abgewichen werden. Die Richter haben nicht darüber entschieden, ob Tausalz gut oder schlecht ist.

Und was machen eigentlich die Bezirksämter?

Erzürnt sein sollte man daher nicht über die Richter und auch nicht darüber, dass die Vogel-, Pflanzen- und Bienenschützer, die von Ute Bondes Senatsverwaltung so großzügig finanziert werden, ihren Job machen. Stirnrunzelnd sollte man stattdessen fragen, wieso Berlins Stadtoberhaupt Kai Wegner und seine Senatorin glaubten, sich mit einer eigenen Regelung über geltendes Gesetz erheben zu können. Und wieso der Koalitionspartner SPD sich weigert, das Straßenreinigungsgesetz zu ändern, mit einer Klausel, die im Extremfall den Salzeinsatz erlaubt, wie das in anderen Städten auch möglich ist.

Eine Frage könnte man vielleicht auch noch stellen: Was macht eigentlich Stephanie Otto den ganzen Tag, die Vorstandsvorsitzende der landeseigenen Berliner Stadtreinigungsbetriebe, die laut aktueller Veröffentlichung ein Jahresgehalt von 427.000 Euro bezieht? Ihre Streuautos sind in Berlin so gut wie nie zu sehen, die Straßen sind Spritzeisbahnen.

Und was machen eigentlich die Bezirksämter, die das Streuverhalten ihrer Bürger überwachen und sanktionieren sollen – es aber nicht einmal selbst hinbekommen, vor ihren eigenen Liegenschaften Splitt auf den Gehwegen zu verteilen? Allein in der letzten Januarwoche musste die Berliner Feuerwehr 2955 Menschen in Krankenhäuser transportieren, die auf spiegelglatten Wegen und Straßen gestürzt sind. Möge es eine ordentliche Klagewelle gegen Senat und Bezirke geben.

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