Erschleichen von Leistungen: So nennt es das Strafgesetzbuch, wenn jemand ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist. Schwarzfahren gilt immer noch als Straftat. Doch bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ist das Risiko, erwischt und belangt zu werden, geringer als früher. Die Zahl der Ticketkontrollen und der Strafanträge ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Das hat der Senat den Grünen auf Anfrage mitgeteilt. Wer wiederholt beim Schwarzfahren erwischt wird und die Geldstrafen nicht zahlt, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, ins Gefängnis zu kommen. Nun gibt es neue Zahlen, wie viele Menschen deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Wurden bei der BVG 2019 noch fast 11,4 Millionen Fahrscheinkontrollen durchgeführt, so sank die Zahl bis 2022 um mehr als die Hälfte. Im vergangenen Jahr, als die BVG für insgesamt 1,12 Milliarden Fahrten genutzt wurde, fragten Kontrolleure 5,366 Millionen Fahrgäste des Landesunternehmens nach ihren Tickets. Besonders stark sank das Risiko in der U-Bahn, im Bus blieb die Zahl der Kontrollen dagegen fast gleich.

Mit einem Abo weiterlesen
- Zugriff auf alle B+ Inhalte
- Statt 9,99 € für 2,00 € je Monat lesen
- Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein B-Plus? Melden Sie sich an
Doch lieber Print? Hier geht's zum Abo Shop
