Nordrhein-Westfalen hat es getan, Niedersachsen auch. Nun will auch Berlin das öffentliche Tragen des „Z“-Symbols verbieten, das den russischen Überfall auf die Ukraine glorifiziert. Wie erfolgreich ein solches Verbot sein wird, wird sich zeigen.
Seit dem Einmarsch in die Ukraine ist auf Panzern und Uniformen der Russen häufig ein weißes „Z“ zu sehen. Der lateinische Buchstabe ist ein von Befürwortern des Kriegs genutztes Symbol und steht für „Za Pobedu“ – „Für den Sieg“. Es wird auch außerhalb des Kriegsgebietes auf Gebäuden, an Autos und auf Kleidung sowie in sozialen Medien gezeigt.
„Wird der Kontext zum Krieg hergestellt mit der Verwendung des weißen Zs, wie es auf den russischen Militärfahrzeugen zu sehen ist, dann bedeutet das natürlich die Befürwortung des Angriffskrieges“, sagte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dem Tagesspiegel. „Das wäre strafbar, da schreiten wir auch sofort ein.“
Wer sich also ein „Z“ auf die Autoscheibe klebt, könnte sich eventuell wegen der Billigung von Straftaten strafbar machen. Genau das verbietet Paragraf 140 des Strafgesetzbuches. Demnach wird ein Verhalten unter Strafe gestellt, das als öffentlich zur Schau getragene Billigung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu verstehen und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Dafür drohen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) nannte am Wochenende auch den Paragrafen 13 des Völkerstrafgesetzbuches, in dem es um „Verbrechen der Aggression“ geht. „Wir akzeptieren nicht, wenn völkerrechtswidrige Verbrechen gebilligt werden“, sagte der Minister.
Unterschiedliche Auslegungen des „Z“
Am Freitag hatten Niedersachsen und Bayern strafrechtliche Konsequenzen für das Verwenden des Symbols angekündigt. Auch die SPD-Fraktion im Stuttgarter Landtag, der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Rüdiger Erben, sowie CDU, FDP und SPD in Nordrhein-Westfalen haben sich für ein Verbot des „Z“-Symbols ausgesprochen. „Die Rechtslage wird gerade geprüft“, sagte Martin Steltner, Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft. Konkreter wollte er noch nicht werden.
In Juristenkreisen wird es allerdings als befremdlich empfunden, dass die Innensenatorin der Staatsanwaltschaft vorgeben will, wann ermittelt wird. Zudem wird bezweifelt, dass ein solches Symbol in jedem Fall einen Angriffskrieg gutheißen soll. „Und wenn es zu einer Äußerung unterschiedliche Auslegungen gibt, hat das Strafgericht im Zweifelsfall die Auslegung zugrunde zu legen, die zur Straffreiheit führt“, sagte etwa der Berliner Strafverteidiger Ehssan Khazaeli der Berliner Zeitung.
In der Tat gibt es zur Bedeutung des „Z“ unterschiedliche Auslegungen. Eine besagt, dass es sich um den Anfangsbuchstaben des Wortes „Zapad“ handeln könnte, was übersetzt „Westen“ heißt. Gemeint sein könnte die Bewegungsrichtung der Truppen oder dass es sich um Panzer aus westlichen Landesteilen handelt.
Konflikte zwischen Ukrainern und Russen in Berlin
Das „Z“ war auf russischen Panzern und Militärfahrzeugen aufgetaucht, die Richtung Ukraine vorrückten. Sie waren vermutlich so gekennzeichnet worden, damit die Soldaten sie von ukrainischen unterscheiden können.

