Großeinsatz am Flughafen

Reisender verursacht Bombenalarm am BER: Passagiere verpassen ihre Flüge

Die Bundespolizei verhaftet einen staatenlosen Reisenden. Der 28-Jährige hat ein langes Strafregister.

Normalbetrieb am Berliner Flughafen BER
Normalbetrieb am Berliner Flughafen BERAnnette Riedl/dpa

Ein polizeibekannter Mann hat am Flughafen BER für einen großen Polizeieinsatz gesorgt. Wie eine Sprecherin der Bundespolizei am Montag sagte, wollte der staatenlose 28-Jährige am Freitagmorgen zu einem Flug nach Frankfurt/Main einchecken und von dort weiter nach Athen fliegen.

Als Mitarbeiter des Flughafens gegen 5.45 Uhr bei der Sicherheitskontrolle dessen Rucksack durchleuchteten, erkannten sie einen Gegenstand, der aussah wie eine Handgranate. Sie alarmierten deshalb die Bundespolizei.

Der Check-in-Schalter wurde daraufhin weiträumig abgesperrt. Das Entschärferkommando der Bundespolizei rückte an. Nach einer eingehenden Untersuchung stellte sich der Gegenstand als Feuerzeug heraus. Als die Polizisten den Mann überprüften, stellten sie fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stralsund wegen Diebstahls vorlag. Das Amtsgericht Greifswald hatte den 28-Jährigen im Februar zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Da der Mann die Geldstrafe nicht zahlen konnte, brachten ihn Beamte zur Verbüßung seiner 65-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine brandenburgische Justizvollzugsanstalt.

Der Mann, dessen Aufenthaltsgestattung im Oktober ungültig geworden ist, hat ein langes Strafregister – unter anderem wurde er in Deutschland schon wegen Diebstahls mit Waffe verurteilt sowie wegen Bandendiebstahls, Hausfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung.

Wegen des Polizeieinsatzes und der Absperrungen am BER verpassten fünf Passagiere ihren Flug. „Wir beabsichtigen, dem 28-Jährigen die Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung zu stellen“, sagte die Polizeisprecherin. Diese werden beziffert nach der Zahl der eingesetzten Beamten und der Dauer ihres Einsatzes. Die Passagiere, die ihren Flug verpassten, müssen ihre Ansprüche auf zivilrechtlichem Weg geltend machen.