Corona

Querdenker klagen gegen die Auflösung ihrer Demos: So urteilt das Berliner Gericht

Maskenpflicht und Abstand bei Demos: Viereinhalb Jahre hat es gedauert, bis die Maßnahmen der Berliner Polizei vor dem Verwaltungsgericht bewertet werden.

Eine Querdenker-Demo auf der Straße des 17. Juni im Jahr 2020.
Eine Querdenker-Demo auf der Straße des 17. Juni im Jahr 2020.Volkmar Otto

Eine Aufarbeitung der Corona-Politik der Bundesregierung gibt es bislang nicht. Und wenn Aufarbeitung, dann nur juristisch. Viereinhalb Jahre nachdem die Berliner Polizei Querdenker-Demos untersagt beziehungsweise aufgelöst hatte, waren einige der Maßnahmen nun Thema beim Verwaltungsgericht.

Mit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hatte sich die Querdenken-Bewegung von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.

Querdenken-Organisator Michael Ballweg hatte bereits im Sommer 2020 Klage eingelegt zu drei Einschränkungen, die er für rechtswidrig hält. Am 1. August löste die Berliner Polizei auf der Straße des 17. Juni eine Kundgebung mit rund 20.000 Teilnehmern auf. Am 29. August 2020 schränkte sie eine weitere Demonstration stark ein. Am selben Tag verbot die Polizei auch ein Querdenken-Camp auf der Straße des 17. Juni und löste am Tag darauf eine Versammlung auf.

Berliner Zeitung

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