Berliner Polizeibeamte sind seit kurzem zu mehr Rücksicht gegenüber Transpersonen angehalten. Die Behörde hat ihre „Qualitätsstandards zur Durchsuchung, Beschlagnahme und Sicherstellung bei trans- und intergeschlechtlichen Personen“ angepasst. Demnach haben diese Personen jetzt das Recht, bei „bedrohtem Schamgefühl“ die Durchsuchung von einer Person gleicher geschlechtlicher Identität vornehmen zu lassen. Das heißt: Eine Person mit männlichem Geschlechtsteil kann darauf bestehen, dass sie von einer Frau abgetastet und damit auch in den Schritt gefasst wird.