Wohnen

Mieterhöhungen in Berlin – was ist erlaubt und was nicht?

Immer mehr Berliner erhalten Post vom Vermieter mit der Ankündigung einer Mieterhöhung – doch nicht jede ist rechtens. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich dagegen wehren.

Side view of male worker drilling wall with cordless power drill in apartment under renovation. Man using electric drilling machine while working on bathroom renovation and installing shower system.
Side view of male worker drilling wall with cordless power drill in apartment under renovation. Man using electric drilling machine while working on bathroom renovation and installing shower system.Depositphotos/imago

Kaum sind die Handwerker aus der Tür, flattert schon der Brief ins Haus – Betreff: Mieterhöhung. Doch nicht jeder Umbau gilt rechtlich als Modernisierungsmaßnahme. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zählen nur energetische Sanierungen, Installationen zum Zwecke der Wassereinsparung oder Verbesserungen des Wohnwerts dazu. Wichtig: reine Instandhaltungsarbeiten sind davon ausgenommen. „Die Reparatur von Schäden in der Wohnung ist die ureigene Pflicht der Vermieter und darf in keinem Fall auf die Miete umgewälzt werden“, so Tim Zirngast, Fachanwalt für Mietrecht.

„Wenn jedoch der qualitative oder energetische Wohnungszustand durch entsprechende bauliche Maßnahmen gegenüber dem baulichen Zustand bei Einzug verbessert wird, ist eine Mieterhöhung zulässig. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Vermieter hochwertigere Fenster mit einem geringeren U-Wert einsetzen lässt.“

Berliner Zeitung

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