Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 12. März 2026 mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition das viel diskutierte Vergesellschaftungsrahmengesetz verabschiedet. Das neue Gesetz schafft erstmals konkrete juristische und formale Leitplanken, unter welchen Bedingungen Grund und Boden, Naturschätze oder Produktionsmittel der Daseinsvorsorge nach Artikel 15 des Grundgesetzes in Gemeineigentum überführt werden könnten.
Die Koalitionsfraktionen reagieren damit auf den Druck zivilgesellschaftlicher Initiativen und das Ergebnis des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ aus dem Jahr 2021.
Die Reaktionen auf den Beschluss fallen in der Stadtgesellschaft unterschiedlich aus. Befürworter sprechen von einem Meilenstein für den Mieterschutz, während die Immobilienwirtschaft vor fatalen Signalen an Investoren warnt.
