Mieterschutz

Meilenstein oder fatales Signal? Berlins neuer Rahmen für Gemeineigentum steht

Die schwarz-rote Koalition verabschiedet das Vergesellschaftungsrahmengesetz. Während Initiativen jubeln, warnt die Immobilienwirtschaft vor einem Baustopp.

Protest in Berlin: Demonstranten fordern auf Schildern die Überführung von Wohnungsbeständen in Gemeineigentum.
Protest in Berlin: Demonstranten fordern auf Schildern die Überführung von Wohnungsbeständen in Gemeineigentum.Christian Mang/imago

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 12. März 2026 mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition das viel diskutierte Vergesellschaftungsrahmengesetz verabschiedet. Das neue Gesetz schafft erstmals konkrete juristische und formale Leitplanken, unter welchen Bedingungen Grund und Boden, Naturschätze oder Produktionsmittel der Daseinsvorsorge nach Artikel 15 des Grundgesetzes in Gemeineigentum überführt werden könnten.

Die Koalitionsfraktionen reagieren damit auf den Druck zivilgesellschaftlicher Initiativen und das Ergebnis des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ aus dem Jahr 2021.

Die Reaktionen auf den Beschluss fallen in der Stadtgesellschaft unterschiedlich aus. Befürworter sprechen von einem Meilenstein für den Mieterschutz, während die Immobilienwirtschaft vor fatalen Signalen an Investoren warnt.

Verbände befürchten, dass der Neubau von dringend benötigtem Wohnraum durch die anhaltende Rechtsunsicherheit weiter ins Stocken gerät. Da das Gesetz erst 24 Monate nach der Verkündung in Kraft treten soll, will die Koalition die Zeit nutzen, um die Regelung noch vor ihrem Inkrafttreten verfassungsgerichtlich auf ihre Beständigkeit überprüfen zu lassen.