Amtsgericht

Illegales Feuerwerk-Imperium? Prozess gegen Neuköllner startet

Pulverfass Neukölln: 200 Kilo Sprengkörper in Wohnung gefunden – die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten illegalen Handel mit gefährlicher Pyrotechnik vor.

Bilal F. (l.) muss sich wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und Betrugs verantworten.
Bilal F. (l.) muss sich wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und Betrugs verantworten.Pressefoto Wagner

Bilal F., ein schlanker Mann mit Glatze und Brille, kommt an diesem Freitag mit einer Gehhilfe ins Gericht. Er habe eine Bandscheibenerkrankung und benötige öfter eine Pause, erklärt sein Anwalt.

Bilal F., 45 Jahre alt und Vater von sechs Kindern, muss sich am Amtsgericht Tiergarten wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten. Er ging als „Kugelbomben-Dealer“ durch die Medien.

Schon einmal hatte der Prozess gegen den Angeklagten begonnen, weil er im großen Stil mit Pyrotechnik gehandelt und zu Unrecht Corona-Hilfen beantragt haben soll. Damals hieß es allerdings, es seien Nachermittlungen erforderlich.

Zwischen November und 21. Dezember 2023 soll der Angeklagte einen konspirativ organisierten Onlinehandel mit zum Teil gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen betrieben haben. In der Anklage kommen 53 Taten zur Sprache.

So soll Bilal F. immer wieder und auch bundesweit die gefährlichen Kugelbomben versandt haben. Werbung machte der Angeklagte demnach über soziale Netzwerke, Bestellungen sollen überwiegend über verschlüsselte Kommunikationsdienste abgewickelt worden sein. Insgesamt soll der Mann rund 8500 Euro eingenommen haben.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in der Buschkrugallee in Neukölln am 21. Dezember 2023 wurde klar, auf welchem Pulverfass die Nachbarn saßen. Rund 200 Kilogramm zum Teil hochgefährlicher Pyrotechnik konnte die Polizei sicherstellen, die der Angeklagte offenbar an Interessenten verkaufen wollte.

15 Kugelbomben auf der Versandliste

Darunter sollen sich viele Sprengkörper der Kategorie F3 und F4 befunden haben, für deren Abbrennen ein besonderer Nachweis notwendig ist. Auch 15 Kugelbomben sollen auf der Versandliste des Angeklagten gestanden haben. Die Feuerwerkskörper gelten wegen ihrer enormen Sprengkraft als besonders gefährlich. Mehrfach gab es in der Vergangenheit beim Zünden von Kugelbomben Tote.

In der Wohnung des Angeklagten konnten die Ermittler 50.800 Euro sicherstellen, offenbar Einnahmen, die mit dem Verkauf der Feuerwerkskörper erzielt wurden.

An diesem ersten Verhandlungstag gesteht der Angeklagte lediglich den Handel mit Pyrotechnik. Es treffe zu, dass er größere Mengen davon angekauft habe, um sie dann wieder zu veräußern, lässt er über seinen Anwalt mitteilen. Zu dem bei ihm gefundenen Geld sagt er, es gehöre ihm nicht.

Franziska Bauersfeld ist Richterin im Prozess gegen den „Kugelbomben-Dealer“ von Neukölln.
Franziska Bauersfeld ist Richterin im Prozess gegen den „Kugelbomben-Dealer“ von Neukölln.Pressefoto Wagner

Bilal F. muss sich zudem wegen Betrugs verantworten. Er soll zu Unrecht neunmal Corona-Hilfen im Wert von insgesamt 148.000 Euro beantragt und einen Teil davon auch erhalten haben. Das allerdings bestreitet der Angeklagte.

Für das Verfahren sind insgesamt vier Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte demnach Mitte April gesprochen werden.