Amtsgericht Tiergarten

Klima-Kleberin in Berlin zu acht Monaten Haft verurteilt – ohne Bewährung

Das Amtsgericht Tiergarten hat eine 41-Jährige aus Köln für zwei Straßenblockaden und einen Versuch verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Immer wieder blockieren Aktivisten der Letzten Generation Straßen in Berlin.
Immer wieder blockieren Aktivisten der Letzten Generation Straßen in Berlin.Pressefoto Wagner

In Berlin ist eine Klimaaktivistin vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden – ohne Bewährung. Nach Angaben von Inga Wahlen, der Sprecherin der Strafgerichte, erging das Urteil bereits am Mittwoch. Es ist das dritte Verfahren gegen Mitglieder der Letzten Generation, das mit einer Freiheitsstrafe endet. Jedoch fiel in den anderen Fällen die Höhe der Haftstrafe deutlich niedriger aus. 

Das Urteil von Richterin Ulrike Fischer erging gegen Caroline S. wegen gemeinschaftlicher versuchter Nötigung und Nötigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die 41-jährige Angeklagte, die im Prozess ohne Verteidiger aufgetreten war, hatte versucht, sich am 10. Oktober vergangenen Jahres gegen 8 Uhr auf die Abfahrt Tempelhofer Damm der Autobahn 100 zu kleben.

Eine Woche später gelang ihr das um 7.50 Uhr an der Ausfahrt Messedamm der A100. Am 19. Oktober klebte sich Caroline S. nach Ansicht des Gerichts auf die Kreuzung Landsberger Allee/Liebenwalder Straße.

Caroline S., die derzeit nach eigenen Angaben arbeitssuchend ist, hatte für die drei Taten jeweils einen Strafbefehl erhalten, gegen die sie Einspruch eingelegt hatte. Deswegen war es vor dem Amtsgericht Tiergarten zu dem Verfahren gekommen. Dort wurde sie nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Mit ihrem Urteil verhängte die Richterin ein höheres Strafmaß, als es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Anklagebehörde hatte lediglich für eine Geldstrafe plädiert.

Die Entscheidung des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass Caroline S. gegen das Urteil in Berufung gehen wird. Dafür hat sie nun eine Woche Zeit.