In Berlin ist eine Klimaaktivistin vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden – ohne Bewährung. Nach Angaben von Inga Wahlen, der Sprecherin der Strafgerichte, erging das Urteil bereits am Mittwoch. Es ist das dritte Verfahren gegen Mitglieder der Letzten Generation, das mit einer Freiheitsstrafe endet. Jedoch fiel in den anderen Fällen die Höhe der Haftstrafe deutlich niedriger aus.
Das Urteil von Richterin Ulrike Fischer erging gegen Caroline S. wegen gemeinschaftlicher versuchter Nötigung und Nötigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die 41-jährige Angeklagte, die im Prozess ohne Verteidiger aufgetreten war, hatte versucht, sich am 10. Oktober vergangenen Jahres gegen 8 Uhr auf die Abfahrt Tempelhofer Damm der Autobahn 100 zu kleben.
Eine Woche später gelang ihr das um 7.50 Uhr an der Ausfahrt Messedamm der A100. Am 19. Oktober klebte sich Caroline S. nach Ansicht des Gerichts auf die Kreuzung Landsberger Allee/Liebenwalder Straße.
Caroline S., die derzeit nach eigenen Angaben arbeitssuchend ist, hatte für die drei Taten jeweils einen Strafbefehl erhalten, gegen die sie Einspruch eingelegt hatte. Deswegen war es vor dem Amtsgericht Tiergarten zu dem Verfahren gekommen. Dort wurde sie nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Mit ihrem Urteil verhängte die Richterin ein höheres Strafmaß, als es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Anklagebehörde hatte lediglich für eine Geldstrafe plädiert.

