Mehr Videoüberwachung, mehr Datensammeln – und nun auch eine Schießerlaubnis: Die einen sprechen vom fortschrittlichsten, die anderen vom härtesten Polizeigesetz Deutschlands. Im Berliner Abgeordnetenhaus wird derzeit eine grundlegende Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes diskutiert. Das Gesetzeswerk, kurz: ASOG, regelt seit etwa 50 Jahren, was die Berliner Ordnungshüter alles dürfen – und was nicht. Auch das Gesetz zur Ausübung von unmittelbarem Zwang (UZwG) will die CDU-SPD-Koalition überarbeiten.
Mit wachsenden Gefahren durch Kriminalität und Terror begründet der innenpolitische Sprecher der CDU, Burkard Dregger, die Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes. „Unsere Verpflichtung ist es, die rechtlichen Befugnisse der Polizei an die Bedrohungslage anzupassen.“ Das Polizeirecht werde jetzt auf den neuesten Stand gebracht, sagte er am Montag im Innenausschuss.

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