Die 17. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts hat ein Mitglied des Vereins Historische S-Bahn vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs freigesprochen. „Wir gehen davon aus, dass der Angeklagte vollumfänglich zu Unrecht belastet wurde“, sagte die Vorsitzende Richterin Nina Sommer bei der Urteilsverkündung am Donnerstag (17. Juli).
Der Prozess ging auf die Anzeige eines heute fast 40-jährigen Mannes von Anfang 2024 zurück. Dieser hatte gegenüber der Polizei angegeben, erstmals 1997 als damals elf Jahre alter Junge nach der Sonderfahrt mit einer historischen S-Bahn missbraucht worden zu sein. Weitere Missbrauchshandlungen hätten sich über mehrere Jahre in der Privatwohnung des Verdächtigten zugetragen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Bei einer Durchsuchung hatten Ermittler drei CDs mit einschlägigen Fotos im Keller des Angeklagten gefunden.

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