Facebook ist out. Kein Wunder, wenn man sich die Kommentarspalten ansieht. Wer hat schon Lust, tagtäglich Hasskommentare zu lesen? Gegen diesen Hass kann man offline wenig tun, wie ein Urteil kürzlich wieder zeigte. 2020 hat ein Facebook-Nutzer die ehemalige Staatssekretärin des Berliner Senats, Sawsan Chebli, beleidigt. Das Landgericht Heilbronn hat die Klage abgewiesen.
„Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli“, schrieb der User. Die Richterin begründete ihr Urteil damit, dass der Satz noch von der „Meinungsfreiheit gedeckt“ sei. Ein Bezug zur sachlichen Auseinandersetzung sei in diesem Fall anzunehmen. Chebli hatte in einem vorangegangenen Post den Kabarettisten Dieter Nuhr als „ignorant, dumm und uninformiert“ bezeichnet. Damit habe sie selbst den Ton der Unterhaltung gesetzt, argumentiert das Gericht.
Der Begriff „Stück Hirn-Vakuum“ ist demnach als Steigerung zu verstehen. Die Leute im Netz beschimpfen sich wie Kinder auf dem Schulhof: „Du bist dumm! – Du bist noch dümmer!“ Mit einem feinen Unterschied: Chebli als „Stück“ zu bezeichnen, entmenschlicht sie. Hier geht es um eine entwürdigende Polemik, die hasserfüllt ist. Sollte man das wirklich tolerieren?
Sawsan Chebli sagte nach dem Urteil, dass das Gericht ein „fatales Signal“ sende. Die Politikerin hat ein ganzes Buch über Hatespeech geschrieben. Hass im Netz ist nie okay. Doch es ist verwunderlich, dass Chebli gerade den Satz vom „dämlichen Hirn-Vakuum“ vor Gericht gebracht hat. Bestimmt war schon Schlimmeres dabei.


