Auf die Berliner Feuerwehr kommen möglicherweise Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe zu. Während der Corona-Pandemie wollte die Leitung der Behörde maximalen Druck auf die Mitarbeiter erzeugen, sich impfen zu lassen. Dafür verstieß sie auch gegen den Datenschutz.
Am 10. Dezember 2021 hatte der Bundestag die umstrittene einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Sie trat am 15. März 2022 in Kraft und lief am 31. Dezember jenes Jahres aus. Das Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen wurde verpflichtet, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Jeder, der die Corona-Impfung verweigerte beziehungsweise am 15. März keine „vollständige“ Impfung nachweisen konnte oder wollte, wurde dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Den Ungeimpften wurde mit drastischen Konsequenzen gedroht. Es gab zahlreiche Entlassungen sowohl in Pflegeeinrichtungen als auch bei Feuerwehren in mehreren Bundesländern.

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