Sprachleitfaden

„Bürger:innen“ und „Westasiaten“: Slowik erklärt die Sprach-Empfehlungen der Berliner Polizei

Berlins Polizeipräsidentin: Viele Kollegen sind froh und dankbar über „ein wenig Orientierung in unserer heutigen Begriffswelt“.

Die Berliner Polizei und ihre Sorgen: Jetzt sollen sich die Beamten auf neue Begrifflichkeiten umstellen.
Die Berliner Polizei und ihre Sorgen: Jetzt sollen sich die Beamten auf neue Begrifflichkeiten umstellen.dpa/Christophe Gateau

Berlins Polizeichefin Barbara Slowik hat die behördeninternen Empfehlungen zur politisch korrekten Sprache verteidigt. Es handle sich um unverbindliche Empfehlungen als Hilfestellung, als Nachschlagewerk, erläuterte Slowik.

In den 29 Seiten umfassenden „Empfehlungen für einen diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch“ wird den Polizisten dargelegt, welche Wörter besser nicht mehr zu verwenden sind: zum Beispiel der Begriff „südländisches Aussehen“ in Personenbeschreibungen. Stattdessen solle der Begriff „westasiatisch“ benutzt werden. Die Berliner Zeitung berichtete darüber am 28. Dezember.

„Asylbewerber“ sollen demnach „Asylsuchende“ oder „asylsuchende Menschen“ heißen. „Türkischstämmig“ wird zu „türkeistämmig“. Zudem sollen Polizisten statt „Islamfeindlichkeit“ lieber den Begriff „Antimuslimischer Rassismus“ verwenden.

Bei Personenbeschreibungen seien auf keinen Fall die Wörter „dunkelhäutig“ oder „farbig“ zu verwenden, sondern der Begriff „Schwarze Person“. Als weiteres Erkennungsmerkmal könne man die Formulierung mit „hellerer oder dunklerer Hautfarbe“ ergänzen, heißt es weiter. Das S in „Schwarz“ solle großgeschrieben werden. Weil es nicht um biologische Eigenschaften, sondern um gesellschaftspolitische Zugehörigkeiten gehe.

Man soll andere auf diskriminierende Sprache hinweisen

Da in der Geschäftsordnung für die Verwaltung nur die weiblichen und männlichen Formen beim Sprachgebrauch vorgesehen seien, empfiehlt das LKA „die inkludierende Schreibweise mit Genderdoppelpunkt (z.B. Bürger:innen)“.

Vor einigen Wochen hatte die Polizei die Empfehlungen in ihr Intranet gestellt. Es bestehe keine Verpflichtung zum Gebrauch, auch wenn es anders wahrgenommen worden sei, versicherte Slowik am Montag.

Einige Mitarbeiter in der Behörde sehen in den „Empfehlungen“ allerdings durchaus etwas Verbindliches. „Durch die Hintertür ist es das bereits, weil die sogenannte Diversitätskompetenz Bestandteil von Beurteilungen ist“, sagt Jörn Badendick der Berufsvereinigung Unabhängige. Und er meint: „Der Leitfaden vermittelt auch den Eindruck, das Nichtverwenden gendergerechter Sprache stelle eine Form von strafbewehrter Hasskriminalität dar.“

In den „Empfehlungen für einen diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch“ heißt es unter anderem: „Hierbei geht es sowohl um den eigenen Sprachgebrauch als auch darum, zu intervenieren, wenn sich andere unangemessen oder beleidigend äußern.“ Und weiter: „Fragen Sie im Zweifel nach, nutzen Sie Selbstbezeichnungen Betroffener, reflektieren Sie Ihren eigenen Sprachgebrauch und weisen Sie andere auf diskriminierende Sprache hin!“

Barbara Slowik: Manchmal bestehen bei der Kommunikation Unsicherheiten

Barbara Slowik ist jedenfalls davon überzeugt, dass viele ihrer Kollegen froh und dankbar sind, „ein wenig Orientierung in unserer heutigen Begriffswelt zu erhalten“. Sie sagt: „Bei Personen- und Sachverhaltsbeschreibungen und der Kommunikation mit Betroffenen bestehen manchmal Unsicherheiten, welche Begriffe und Formulierungen wirklich adressatengerecht sind.“

Insofern habe die Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit die Notwendigkeit erkannt, Empfehlungen für einen diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch zu entwickeln. Dieser Beauftragten-Posten war Anfang 2021 bei der Zentralstelle für Prävention im Landeskriminalamt erschaffen worden.

Seit den Medienberichten über die Empfehlungen bekam die Berliner Polizei nach eigenem Bekunden Anfragen aus anderen Bundesländern, die diese ebenfalls zur Verfügung gestellt haben möchten – aus Niedersachsen, Brandenburg, Bremen, NRW. Auch das Bundeskriminalamt meldete Interesse an.