Letzte Generation

Klage gegen Klima-Kleber: Berliner Gewerkschaft will Schadenersatz von Aktivisten

Wer im Stau stand oder seinen Flug nicht bekam, soll von der „Letzten Generation“ sein Geld wiederbekommen. Ein Anwalt bereitet eine Klage beim Berliner Landgericht vor.

Mitglieder der Letzten Generation kleben sich immer wieder auf Straßen fest.
Mitglieder der Letzten Generation kleben sich immer wieder auf Straßen fest.Julian Stratenschulte/dpa

Man muss zuzahlen, weil man wegen der Klima-Kleber seinen Mietwagen nicht rechtzeitig zurückbringen kann? Man verpasst seinen Flug, weil man wegen der Straßenblockaden im Stau stand? Jetzt sollen die Klima-Kleber für die von ihnen verursachten Schäden zahlen. Eine entsprechende Zivilklage bereitet die Good-Governance-Gewerkschaft (GGG) gegen die Gruppe Letzte Generation beziehungsweise gegen Mitglieder der Gruppe vor.

Eine erste Klageschrift gegen die Verursacher der Staus soll in der kommenden Woche beim Landgericht Berlin eingereicht werden. Sie erfolgt im Namen der Good-Governance-Gewerkschaft. Auf diesem Weg sollen jene, die wegen der Klima-Blockaden finanziell geschädigt wurden, ihre Forderungen durchsetzen können. Sie selbst sind dann Zeugen der Taten und die Gewerkschaft der eigentliche Kläger. Die Gewerkschaft will noch weitere Schadensmeldungen sammeln, sodass die Gesamtsumme erst feststeht, wenn die Klage eingereicht wird.

Wie zum Beispiel bei Flugausfällen sollen Geschädigte ihre Klageansprüche abtreten und durchsetzen lassen. So ähnlich agieren bereits private Rechtsdienstleister, die das zu ihrem Geschäftsmodell gemacht haben. Sie lassen sich mögliche Ansprüche für die Verbraucher abtreten und klagen dann deren Forderungen ein ohne Kostenrisiko für die Kunden und gegen Provision. Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen August solche Klagen für zulässig erklärt.

Volkswirtschaftliche Schäden durch Letzte Generation?

Anders als kommerzielle Rechtsdienstleister hat die GGG nicht vor, Provision zu kassieren. Der frühere Abgeordnete und GGG-Gründer Marcel Luthe begründet: „Ureigenste Aufgabe der Gewerkschaften ist die Verteidigung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Aktuell gibt es für diese keine größere Gefahr als diese bandenmäßig agierenden Kriminellen“, so Luthe. „Denn man will ja nicht nur die Menschen zu Zehntausenden nötigen, sondern jedem Einzelnen finanziell schaden, der Lebenszeit und damit auch Geld verliert.“

Klimaschutz-Demonstranten der Gruppe „Letzte Generation“ spritzen eine Flüssigkeit auf eine Fassade.
Klimaschutz-Demonstranten der Gruppe „Letzte Generation“ spritzen eine Flüssigkeit auf eine Fassade.dpa/Paul Zinken

Die volkswirtschaftlichen Schäden durch diese „bezahlten Agitateure“ seien immens und nicht zu ersetzen. „Die wirtschaftlichen Schäden jedes genötigten, arbeitenden Bürgers hingegen sind bezifferbar und müssen von den nicht-arbeitenden Straftätern als Schaden ersetzt werden.“

Der Berliner Rechtsanwalt Marcel Templin arbeitet derzeit die Klageschrift aus. „Die zivilrechtlichen Ansprüche fußen auf der Verletzung von Rechtsgütern der von den Klima-Klebern und ihren Unterstützern genötigten Bürger“, sagt er. „Dass die Störaktionen nicht vom Versammlungsrecht gedeckt sind, zeigen die bereits ergangenen Strafurteile.“