Kriminalitätsstatistik

Berlin will doppelte Staatsbürgerschaft nicht in der Polizeistatistik erfassen

In NRW geht es, aber in der Hauptstadt soll es nicht möglich sein, sagt die SPD-Innenverwaltung. Das sorgt für Unmut.

Ein Angeklagter muss sich vor Gericht verantworten.
Ein Angeklagter muss sich vor Gericht verantworten.Pressefoto Wagner

Sollen Mehrfach-Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen bundeseinheitlich in der Kriminalitätsstatistik ausgewiesen werden? So fordern es etwa die Union und die Deutsche Polizeigewerkschaft.

Der Berliner Senat allerdings erkennt „in dieser bloßen statistischen Angabe“ keinen Mehrwert für die polizeiliche Aufgabenerfüllung. So steht es in einer noch unveröffentlichten Antwort von SPD-Staatssekretär Christian Hochgrebe auf eine parlamentarische Anfrage der AfD.

Berliner Zeitung

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