Antisemitismus

BDS-Bewegung als verfassungsfeindlich eingestuft: „Sie zielt auf die Vernichtung Israels ab“

Erstmals führt der Berliner Verfassungsschutz die Boykottbewegung Boycott, Divestment and Sanctions in seinem Bericht auf.

Anhänger der BDS-Kampagne Boycott, Divestment and Sanctions protestieren vor dem Berliner Reichstagsgebäude gegen den Beschluss des Bundestags vom Mai 2019 mit dem Titel „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“.
Anhänger der BDS-Kampagne Boycott, Divestment and Sanctions protestieren vor dem Berliner Reichstagsgebäude gegen den Beschluss des Bundestags vom Mai 2019 mit dem Titel „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“.

Die israelfeindliche BDS-Bewegung gilt jetzt als verfassungsfeindlich. Erstmals wird sie im Berliner Verfassungsschutzbericht aufgeführt. Im vergangenen Jahr habe die Bedeutung des BDS für die antisemitische und antiisraelische Szene deutlich zugenommen, sagte der Leiter des Berliner Verfassungsschutzes, Michael Fischer, am Montag.

Das Kürzel BDS steht für „Boycott, Divestment and Sanctions“ (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen). Die Ideologie des BDS sei gespeist aus einer klaren Negierung des Existenzrechtes Israels, begründete Fischer. Es gehe darum, nicht nur israelische Kulturauftritte oder Wirtschaftsprodukte zu verhindern. „Das Ziel ist, Israel im internationalen Kontext zu verunmöglichen. Das zielt auf die Vernichtung Israels ab“, so Fischer. „Diese Handlungsweise verstößt gegen den Gedanken des friedlichen Zusammenlebens der Völker und ist deshalb ein Fall für den Verfassungsschutz.“ Nach seinen Worten wurde dies im vergangenen Jahr so klar, dass der BDS, mit Blick auf die Situation in Berlin, als verfassungsfeindliche Bestrebung eingestuft wurde.

Berliner Zeitung

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