Kurz nachdem der Richter mit seiner Urteilsbegründung fertig ist, klatschen sich Peter K. (65) und Thomas W. (62) noch im Gerichtssaal ab. Draußen, vor dem Kammergericht, fallen sie sich in die Arme, lassen sich fotografieren. Die beiden wurden am Dienstagvormittag wegen Verabredung zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt, für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Möglich gemacht hat das Lukas Theune, der Anwalt von Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette.
Als Mitglieder der linksextremen Gruppierung „Das Komitee“ hatten K. und W. zusammen mit einem an Krebs verstorbenen Mittäter am 11. April 1995 versucht, einen Anschlag auf ein leeres Gefängnis in Berlin-Grünau zu verüben. Es sollte zum Abschiebeknast umgebaut werden. Bereits am ersten Prozesstag hatten sie gestanden. Die Gruppierung stufte der Richter in seinem Urteil als terroristische Vereinigung ein.

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