Berlin leidet unter akutem Wohnungsmangel – und das florierende Geschäft mit den illegal vermieteten Ferienwohnungen verschärft die Lage zusätzlich: Auf Plattformen wie Airbnb & Co. vermieten Eigentümer ihre Wohnungen häufig zu deutlich überhöhten Preisen an Touristen. Das seit 2016 geltende Zweckentfremdungsverbot sollte dieser Entwicklung entgegenwirken – mit bislang eher mäßigem Erfolg.
Denn für Apartments, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes als Ferienwohnungen genutzt wurden, galt lange Zeit ein Bestandsschutz. Damit sollte eigentlich längst Schluss sein: Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Frühjahr 2024 stellte klar, dass auch „Alt-Apartments künftig“ nicht mehr unter diese Ausnahmeregelung fallen und dem regulären Mietmarkt zugeführt werden können.

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