Die Frage der Reparationen für Kriegsschäden aus dem Zweiten Weltkrieg in Polen wurde in den letzten Tagen erneut heiß diskutiert. Die deutsche Regierung vertritt den Standpunkt, dass diese Frage „rechtlich abschließend geklärt“ sei, da Polen im Jahr 1953 auf sie verzichtet habe. Damit habe Polen keinen Anspruch mehr auf Entschädigung. Anfang der 1970er-Jahre vertrat die damalige Bundesregierung jedoch eine andere rechtliche Einschätzung. Damals ging man in Bonn davon aus, dass „wir im Falle Polens nicht um das Nationalgeschädigtenproblem herumkommen“.

Mit einem Abo weiterlesen
- Zugriff auf alle B+ Inhalte
- Statt 9,99 € für 2,00 € je Monat lesen
- Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein B-Plus? Melden Sie sich an
Doch lieber Print? Hier geht's zum Abo Shop
