Das Verfahren gegen Pink-Floyd-Mitgründer Roger Waters wegen Volksverhetzung wurde gemäß Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung am 15. Mai eingestellt. So bestätigt es Staatsanwalt Michael Thomas Petzold der Berliner Zeitung auf Anfrage. Zuerst hatte der Tagesspiegel über die Einstellung des Verfahrens berichtet.
Zum Hintergrund: Roger Waters’ jüngste Konzerttournee, inklusive der Auftritte in Berlin am 17. und 18. Mai 2023, wurden von zahlreichen Beobachtern als politische Provokation empfunden. Das lag auch an Roger Waters’ Bühnen-Outfit, einem langen schwarzen Mantel mit Schulterklappen und einer roten Armbinde samt teilweise weißem Kreis. Die Zusammenstellung der Bekleidung habe „einer SS-Uniform sehr ähnlich“ gesehen, sagte damals ein Berliner Polizeisprecher. Waters wiegelte die Vorwürfe hingegen ab: „Die Elemente meines Auftritts, die infrage gestellt wurden, sind ganz klar ein Statement gegen Faschismus, Ungerechtigkeit und Bigotterie in all ihren Formen.“

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