Berlin-Beleidigt, belästigt, bedroht – die Mehrheit der Menschen in Deutschland hat bereits digitale Gewalt erlebt. Wo können Betroffene Hilfe suchen? Wie kann man sich gegen den Hass im Netz wehren? Und wie kann man als Nicht-Betroffener helfen? Ein Überblick:
Löschen, blockieren, Gegenrede leisten
Je nachdem, wo man Hassrede im Netz begegnet, ist es möglich, Personen, die abwertende, menschenverachtende Kommentare posten, zu blockieren oder ihre Beiträge zu löschen. Wichtig ist laut Psychologin Hildegard Stienen zudem, sich solidarisch mit Betroffenen zu zeigen und eine Gegenrede zu starten. Denn viele freundliche und klare Gegenkommentare können den Hass übertönen. „Das würde den Zielen des Hassers entgegenlaufen“, sagt Stienen. Auch als Einzelperson könne man klare Kante zeigen, indem man für eine Gegenrede recherchiere, um die eigene Meinung faktenbasiert aufzuschreiben. Viele Anregungen und Beispiele für Gegenreden findet man auf der Seite no-hate-speech.de.
Hassnachrichten melden
Hasskommentare können auf den jeweiligen Social-Media-Plattformen auch gemeldet werden. Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) verpflichtet die Betreiber der Plattformen dazu, die gemeldeten Inhalte zu prüfen und rechtswidrige Inhalte zu löschen. Die entsprechenden Meldeformulare sind auf den jeweiligen Plattformen wie Facebook, Instagram, Twitter, YouTube, TikTok und Snapchat unter dem Menüpunkt Hilfebereich zu finden.
Auch über die Webseite Hassmelden.de können Hassnachrichten gemeldet werden. Ehrenamtlich arbeitende Juristen der Organisation prüfen die Beiträge auf ihre strafrechtliche Relevanz. Liegt eine solche vor, erstattet Hassmelden.de stellvertretend für die Meldenden eine Strafanzeige. Wer eine Meldung verfasst, bleibt dabei jederzeit sicher und anonym gegenüber Behörden und Tätern.

Dickpics anzeigen
Zahlreiche Frauen erhalten im Netz ungefragt Penis-Bilder, sogenannte Dickpics. Dabei gilt das unaufgeforderte Versenden von Dickpics in Deutschland nach Paragraf 184 des Strafgesetzbuches als Straftat. Mögliche Folgen für die Täter: eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Auf der Webseite Dickstinction können Betroffene Dickpics in wenigen Minuten anzeigen. Dafür muss zunächst ein Screenshot der Nachricht gemacht werden, in welcher das Bild verschickt wurde. Am besten sollte der Username oder sonstige Informationen des Absenders zu sehen sein. Daraufhin wird automatisch eine PDF-Datei erstellt, in welcher eine professionell formulierte Anzeige enthalten ist. Diese kann dann online auf der Webseite der jeweiligen Polizeistation hochgeladen oder per Post verschickt werden.
Zivilklage erheben
Gegen Beleidigungen, Bedrohungen oder Verleumdungen sowie andere Formen digitaler Gewalt können Betroffene auch auf dem zivilrechtlichen Weg vorgehen. HateAid, die bundesweit einzige Beratungsstelle für Opfer digitaler Gewalt, berät Betroffene und übernimmt in geeigneten Fällen die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Vertretung sowie die Kosten des Gerichtsverfahrens. Hierfür arbeitet die gemeinnützige Organisation mit spezialisierten Kanzleien zusammen. Wenn die Durchsetzung erfolgreich ist und die Täter eine Geldstrafe zahlen müssen, fließt das Geld zurück an HateAid, um Klagen für andere Betroffene finanzieren zu können.
Hilfe bei Cyberstalking
Das Anti-Stalking-Projekt des Frieda-Frauenzentrums in Berlin-Friedrichshain berät und unterstützt Frauen, die von Stalking oder Cyberstalking betroffen sind. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Angehörige und das Umfeld der Betroffenen. Bei Themenabenden wird erklärt, wie man gegen Stalking und Cyberstalking vorgehen kann. Außerdem wird eine Beratung zu IT-Sicherheit und Medienkompetenz für Frauen angeboten. Eine IT-Fachberaterin unterstützt die Betroffenen etwa dabei, Beweise zu sichern und Spy-Software zu erkennen.






