150 Jahre Abtreibungsparagraf

§218 StGB: Sowjetrussland legalisierte Abtreibung schon vor 100 Jahren

Deutschland kriminalisiert seit 150 Jahren Abtreibungen. Ein Blick in die Geschichte zeigt: Der Kampf für mehr Selbstbestimmung kam immer von links.

„Mein Bauch gehört mir“? In Deutschland mischt sich der Gesetzgeber weiter ein, 150 Jahre Widerstand gegen § 218 StGB scheinen nicht auszureichen.
„Mein Bauch gehört mir“? In Deutschland mischt sich der Gesetzgeber weiter ein, 150 Jahre Widerstand gegen § 218 StGB scheinen nicht auszureichen.Lea Reusse

Berlin-Es ist ein kurzer Satz, nicht mal 20 Wörter lang, der am 15. Mai 1871 als Paragraf 218 im Reichstrafgesetzbuch in Kraft trat: „Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleib tötet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft.“ Noch heute, eineinhalb Jahrhunderte später, entscheidet der sogenannte Abtreibungsparagraf in kaum geänderter Form über die autonome Lebensführung von Frauen in Deutschland. Damit ist Abtreibung bis heute der einzige medizinische Eingriff, der in Deutschland im Strafgesetzbuch steht. Neben Mord. Neben Totschlag. Bei der immer schon moralisch aufgeladenen Frage ging es zu Beginn aber weniger um Bedenken über das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Auch nicht um das Lebensrecht des Embryos, sondern vor allem auch um die Sorge niedriger Geburtenraten.

Berliner Zeitung

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