Finanztipp

Ratgeber: Wie sehr sich Teilzeit auf Gehalt und Rente auswirkt

Fast alle Arbeitnehmer in Deutschland haben das Recht, ihre Arbeitszeit – befristet oder unbefristet – zu reduzieren. Das kostet aber vor allem eines: Geld.

Vollzeit oder Teilzeit? Bei der Entscheidung, die Arbeitszeit zu reduzieren, muss auch das Finanzielle bedacht werden.
Vollzeit oder Teilzeit? Bei der Entscheidung, die Arbeitszeit zu reduzieren, muss auch das Finanzielle bedacht werden.imago/Markus Mainka

Berlin-Vier Tage arbeiten, aber Vollzeit-Gehalt bekommen – Pilotprojekte zu einer vollbezahlten Vier-Tage-Woche gibt es schon. Gerade hat Island positive Erfolge vermeldet. Die Regierung hatte 2500 Menschen fünf Jahre lang ohne Lohnabzug in Teilzeit geschickt. Das Ergebnis des Experiments: Die Mitarbeiter fühlen sich glücklicher und sind weniger gestresst. Es gibt auch sonst viele Gründe in Teilzeit zu gehen. Manch einer entscheidet sich freiwillig dazu, für manch anderen ist es schlicht nicht möglich Vollzeit zu arbeiten – beispielsweise wegen der Kinderbetreuung. Wer in Deutschland seine Arbeitszeit reduziert, muss allerdings mit Einbußen rechnen. Beim Gehalt – und auch später bei der Rente. Denn wer weniger verdient, sammelt in der Regel auch weniger Rentenpunkte. Wie hoch die individuellen Einbußen sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Aber zuallererst: Wer hat in Deutschland überhaupt das Recht, Teilzeit zu arbeiten? Egal ob befristet oder unbefristet angestellt – es gibt mehrere Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu reduzieren. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sieht vor, dass ein Arbeitnehmer, der in einem Betrieb mit mindestens 15 Mitarbeitern arbeitet und dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, um eine Verringerung der Arbeitszeit beim Arbeitgeber bitten kann. Das muss er lediglich drei Monate vor dem gewünschten Start in Teilzeit anmelden und angeben, auf wie viele Stunden er reduzieren möchte. Der Arbeitgeber kann den Wunsch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. „Das kann etwa der Fall sein, wenn es um eine Tätigkeit geht, die nur in Vollzeit ausgeübt werden kann“, sagt Rechtsanwalt Peter Meyer und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Denkbar wäre das zum Beispiel bei einem Erzieherjob in der Kita. Wenn die Vollzeitstelle gebraucht wird, um die Öffnungszeiten zu gewährleisten und für die reduzierte Stundenzahl kein Ersatz gefunden werden kann.“

Befristet in Teilzeit mit der sogenannten Brückenteilzeit

Auch befristete Teilzeit ist möglich, mit der sogenannten Brückenteilzeit. Angestellte in Unternehmen ab 45 Mitarbeitern können bei ihrem Chef oder Chefin beantragen, die Stunden für einen bestimmten Zeitraum – mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre – zu reduzieren. „In größeren Betrieben gibt es außerdem häufig Betriebsvereinbarungen. Daraus ergeben sich dann Ansprüche auf Teilzeitregelungen, die über das Gesetz hinausgehen“, so Meyer.

Junge Väter und Mütter können zudem die gesetzliche Elternzeit nutzen, um ihre Arbeitszeit auf höchstens 30 Stunden zu reduzieren und anschließend zu ihrer ursprünglich vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit zurückzukehren.

Nettostundenlohn kann in Teilzeit auch höher ausfallen

Wer die Stunden reduziert, verdient auch weniger Geld. Allerdings muss sich der Nettostundenlohn nicht zwangsläufig reduzieren. Unter bestimmten Bedingungen kann dieser sogar höher ausfallen. Denn, wer weniger verdient, zahlt auch weniger Steuern. Wer unter eine bestimmte Grenze gerät, muss weniger von seinem Bruttostundenlohn abgeben. Ermitteln lässt sich das zum Beispiel mit dem Teilzeitrechner des Bundesarbeitsministeriums.

Und nun zur Rente: Wer weniger verdient, zahlt auch weniger in die Rentenkasse ein. Wie sehr sich dieser Effekt auswirkt, hängt aber von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist vor allem die Länge und der Umfang der Teilzeittätigkeit. „Je länger eine Teilzeit dauert oder je größer der Teilzeitanteil ist, umso größer sind die Auswirkungen auf die Rente“, sagt Katja Braubach, Sprecherin Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund). Ein oder wenige Jahre und nur eine geringe Reduzierung der Stunden wirken sich dementsprechend weniger stark aus.

Auch hat Auswirkungen, ob aufgrund von Pflege von Angehörigen oder Kindererziehungszeiten Teilzeit gearbeitet wird. In beiden Fällen können unter Umständen Rentenpunkte gutgeschrieben werden. Die Rentenversicherung berät zur individuellen Auswirkung von Teilzeit.

Rentenversicherung berücksichtigt Kindererziehungszeiten

Warum Frauen keine Kinder bekommen

Von Ruth Schneeberger

13.07.2021

Für einen erziehenden Elternteil werden in der gesetzlichen Rentenversicherung für bis zu drei Jahre Pflichtbeiträge gutgeschrieben. „In dieser Zeit werden sie so gestellt, als hätten sie den Durchschnitt aller Versicherten erzielt“, so Braubach. Hinzu kommen die sogenannten Berücksichtigungszeiten bis das Kind zehn Jahre alt ist. Auch diese wirken sich positiv auf den Rentenanspruch aus. Wer nebenher arbeitet wird bei der Rentenberechnung außerdem besser bewertet. „Die Anwartschaft aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kann bei geringem Verdienst, zum Beispiel wegen Teilzeitarbeit, um bis zu 50 Prozent wegen zeitgleicher Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet werden“, erklärt Braubach. Maximal jedoch bis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten. 2021 beträgt dieses 41.541 Euro.

Ein Beispiel, berechnet von der DRV Bund: Eine Frau in Westdeutschland verdient zehn Jahre während der Vollzeitbeschäftigung immer genau den Durchschnitt aller Versicherten, also 41.541 Euro. Nach der Geburt des Kindes setzt sie für drei Jahre aus und erzieht ihr Kind. Für diese Zeit erhält sie die Kindererziehungszeit. Anschließend arbeitet sie die nächsten zehn Jahre Halbtags und verdient 50 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Ab dem 13. Lebensjahr des Kindes erhöht sie die Beschäftigung auf 75 Prozent. Inklusive der Kindererziehungszeit kommt sie auf 40 Arbeitsjahre. Das ergibt nach derzeitigem Stand eine monatliche Rente von 1111,18 Euro.

Zum Vergleich: Eine Arbeitnehmerin ohne Kind aus Westdeutschland, die 40 Jahre Vollzeit arbeitet und den Durchschnittsverdienst von 41.541 Euro erhält, käme auf 1367,60 Euro Rente. Die unterschiedlichen Erwerbsbiografien machen also 256,42 Euro monatlich aus. Auf 25 Rentenjahre hochgerechnet bekommt die teilzeitarbeitende Mutter ganze 76.926 Euro weniger ausbezahlt.

Recht auf Rückkehr in Vollzeit

Wer unbefristet in Teilzeit gegangen ist, und es sich mit der Zeit anders überlegt – das Geld etwa nicht mehr reicht, hat im Übrigen auch die Möglichkeit wieder auf eine Vollzeitstelle zu wechseln. Zwar hat er keinen zwingenden Anspruch darauf. Aber: „Zeigt ein Arbeitnehmer dieser Wunsch an, muss er bevorzugt berücksichtigt werden, wenn das Unternehmen etwa eine Vollzeitstelle neu ausschreibt“, so Rechtsanwalt Meyer.