Inmitten des Iran-Kriegs kappt die EU den kurzfristigen Handel mit russischem Flüssigerdgas. Seit dem 25. April dürfen europäische Unternehmen keine sogenannten Spotkäufe und kurzfristigen Lieferverträge für russisches LNG mehr abschließen.
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/261. Sie wurde Ende Januar verabschiedet und trat Anfang Februar in Kraft, also lange vor der Eskalation rund um den Iran. Der Eingriff trifft den flexibelsten Teil des LNG-Marktes. Gerade diese kurzfristigen Geschäfte hatten es europäischen Käufern bislang ermöglicht, russisches Gas bei Bedarf schnell nachzukaufen, bevor das vollständige Verbot ab 2027 greift. Nun entfällt diese Möglichkeit.

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