Zwei Kinder haben die Eheleute, eine eigene Immobilie und kleinere Geldanlagen – da die Ehefrau nicht berufstätig ist, will das Paar einen Weg finden, wie sie im Todesfall des Mannes die Eigentumswohnung behalten kann. Bei einer Beratung hören sie vom Berliner Testament und entscheiden sich dafür. Diese besondere Form des Testaments hebelt die Erbregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches aus. Nach diesen würde die Ehefrau eine Hälfte und die Kinder gemeinsam die andere Hälfte erben. „Beim Berliner Testament setzen sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein“, sagt Eugénie Zobel-Varga, Rechtsexpertin bei Stiftung Warentest. Die Kinder erben erst, wenn auch die Mutter stirbt.

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