Vor drei Wochen hatte der 1. FC Union Berlin vor dem Ständigen Schiedsgericht eine Klage gegen die Urteile der DFB-Gerichte eingereicht. Sowohl das Sport-, als auch das Bundesgericht des Verbandes hatten es als angemessen betrachtet, das im Dezember ausgetragene Spiel gegen den VfL Bochum (1:1) mit einem 2:0-Sieg für die Gäste umzuwerten. In besagter Partie hatte ein Anhänger der Köpenicker von der Tribüne auf der Waldseite im Stadion An der Alten Försterei ein Feuerzeug in Richtung von Patrick Drewes geworfen. Der Bochumer Torhüter war am Kopf getroffen worden und sah sich danach nicht mehr in der Lage, das Spiel fortzusetzen.

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