Rund ein Fünftel der Bevölkerung lebt laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts von 2023 allein. Viele dieser Personen sind unverheiratet und kinderlos und haben somit keine Nachfahren. Wem aber fällt ihr Eigentum zu, wenn sie sterben? „Wenn der ledige Erblasser kein Testament errichtet hat, geht das Gesetz davon aus, dass er sein Vermögen an seine nächsten Verwandten übertragen will“, sagt Rechtsexperte Otto N. Bretzinger, Rechtsexperte und Autor des „Handbuchs Testament“ der Verbraucherzentrale, „das gesetzliche Erbrecht will gewährleisten, dass das Vermögen des Erblassers in der Familie verbleibt und dort weitervererbt werden soll.“ Wer nicht möchte, dass Geschwister, Nichten oder Neffen erben, kann diese aber auch ausschließen.

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