Ratgeber

Diensthandy und Arbeitslaptop: Was darf ich damit machen – und was nicht?

Eine Arbeitsrechtlerin klärt über den privaten Gebrauch von Dienst-Elektronik auf – was steuerlich zu beachten ist und inwieweit man für Schäden aufkommen muss.

Ob man Arbeitsgeräte auch privat nutzen darf, muss abgesprochen werden.
Ob man Arbeitsgeräte auch privat nutzen darf, muss abgesprochen werden.Monika Skolimowska/dpa

Immer mehr Angestellte haben ein Diensthandy oder einen Arbeitslaptop. Spätestens seit der Pandemie haben viele Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden mit Geräten ausgestattet, um ein mobiles Arbeiten möglich zu machen.

Und auch wenn heutzutage wieder mehr Firmen zur Büropflicht übergehen und viele Angestellte gar nicht mehr von zu Hause aus arbeiten wollen, so ist das Equipment in vielen Fällen doch geblieben. Einen Anspruch darauf hat man jedoch nicht.

Berliner Zeitung

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