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Vom Spiegel abgeschrieben: C.H.Beck-Autor unterzeichnet Unterlassung

Ein Autor des C.H.Beck-Verlags verpflichtet sich, keine Falschaussagen über Holger Friedrich zu verbreiten. Er hatte beim Spiegel abgeschrieben.

Nicht immer eine gute Quelle: Der Spiegel.
Nicht immer eine gute Quelle: Der Spiegel.Marcus Brandt/dpa

Ein Autor des C.H.Beck-Verlags hat eine Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschrieben. Darin verpflichtet sich der Autor, „bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von dem Gläubiger festzusetzenden angemessenen Vertragsstrafe“ falsche Behauptungen über den Verleger der Berliner Zeitung zu unterlassen. Der Autor des Buchs, Markus Frenzel, hatte in seinem Buch „China Leaks“ falsche Behauptungen über den Verleger der Berliner Zeitung, Holger Friedrich, verbreitet. Die Falschaussagen stützten sich unter anderem auf eine Berichterstattung im Magazin Der Spiegel. Darin geht es um die Behauptung eines Interessenkonfliktes im Hinblick auf eine Unternehmensbeteiligung von Friedrich.

Der im Spiegel geäußerte Verdacht eines Interessenkonfliktes wurde, wie der Anwalt von Friedrich gegenüber C.H.Beck erläuterte, „durch eine Untersuchung unter Einbezug von externen Rechtsanwälten und dem Regulator ausgeräumt“. Der Spiegel hatte es trotz „Aufforderung unterlassen, einen entsprechenden Nachtrag zu veröffentlichen“. Der Autor wiederum hatte es unterlassen, den Spiegel-Artikel zu überprüfen und sich über den tatsächlichen Sachstand bei Holger Friedrich zu informieren. Holger Friedrich sagte in einer Stellungnahme: „Der Fall zeigt, dass es für Journalisten und Autoren gefährlich werden kann, Behauptungen aus dem Spiegel oder von Wikipedia ungeprüft zu übernehmen. Der Spiegel ist in dieser Hinsicht ein Risiko für Journalisten und sollte jedenfalls keine Quelle sein. Wir werden auch weiterhin gegen die Verbreitung von Falschbehauptungen juristisch vorgehen.“