AfD

Verfassungsschutz-Gutachten über AfD: Darum erinnert es an Verschwörungstheorien

Dem Autor liegen Tausende Seiten Verfassungsschutz-Material vor, auch über die AfD. Die Geheimhaltung des AfD-Gutachtens dient dem Machterhalt der Behörde. Ein Gastbeitrag.

Laut Verfassungsschutz-Gutachten „rechtsextremistisch“: AfD-Politiker in Berlin nach der Bundestagswahl im Februar
Laut Verfassungsschutz-Gutachten „rechtsextremistisch“: AfD-Politiker in Berlin nach der Bundestagswahl im FebruarSören Stache/dpa-Pool/dpa

Der Verfassungsschutz musste in Sachen AfD eine Entscheidung treffen. Seit Jahren steht die Partei unter dem Verdacht, extremistische Ziele zu verfolgen, und wird deshalb vom Inlandsgeheimdienst beobachtet. Solch schwerwiegende Grundrechtseingriffe sind nur zulässig, wenn sie sich sachlich rechtfertigen lassen, zweckmäßig und verhältnismäßig sind. Das heißt im Umkehrschluss: Es ist dem Verfassungsschutz verboten, eine Partei einfach nach Belieben zeitlich unbegrenzt als „Verdachtsfall“ zu führen. Entweder lässt sich der Verdacht nicht erhärten und die Beobachtung muss eingestellt werden. Oder er lässt sich erhärten. Dann ist die Hochstufung zum „gesicherten Extremismus“ zwingend. Und dennoch dürfte der Vorgang nicht dazu beitragen, das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie zu stärken.

Das beginnt schon mit dem Zeitpunkt der Entscheidung. Die Innenministerin nahm die Einstufung wenige Tage vor ihrem Ausscheiden aus dem Amt vor. Eine derart für die Demokratie fundamentale Entscheidung hätte sie besser ihrem Nachfolger überlassen. Hinzu kommt, dass der Verfassungsschutz derzeit über keinen regulären Präsidenten verfügt und die AfD kürzlich in Umfragen sogar vor den Unionsparteien lag. Das alles nährt ganz unnötig den Verdacht, dass auch parteipolitische Motive im Spiel sein könnten.

Berliner Zeitung

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