Es ist einfach, sich an Patricia Schlesinger abzuarbeiten. Zu einfach. An einer Frau, die verlangt, dass ein Vertrag eingehalten wird, den sie vor neun Jahren unterschrieben hat. Ihren Arbeitsvertrag als Intendantin des RBB. Sie ist den Job los, seit zweieinhalb Jahren, sie hat ihn nach einem großen Skandal verloren, der mit ihrem Namen verknüpft ist. Dem sogenannten „Schlesinger-Skandal“.
Und trotzdem ist sie vor Gericht gezogen gegen den RBB. Weil in ihrem Arbeitsvertrag steht, dass sie Anspruch auf ein Ruhegeld hat. Eine Art Rente, für die sie nicht ins Rentenalter kommen muss. Sondern die ihr zusteht, sobald sie nicht mehr Intendantin ist. Das Ruhegeld muss jeden Monat ausgezahlt werden. Für den Rest ihres Lebens.

Mit einem Abo weiterlesen
- Zugriff auf alle B+ Inhalte
- Statt 9,99 € für 2,00 € je Monat lesen
- Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein B-Plus? Melden Sie sich an
Doch lieber Print? Hier geht's zum Abo Shop
