Verfassungsrecht

Schattenminister von Bellevue: War Steinmeiers Egotrip verfassungskonform?

Die jüngsten Äußerungen des Bundespräsidenten zum Iran-Krieg werfen Fragen auf, ob eine verfassungsrechtliche Kompetenzüberschreitung vorliegt. Ein Kommentar.

Frank-Walter Steinmeier bezeichnet den Iran-Krieg in einer Rede im Auswärtigen Amt in Berlin anlässlich des 75. Jahrestags der Wiedergründung der Behörde als „völkerrechtswidrig“.
Frank-Walter Steinmeier bezeichnet den Iran-Krieg in einer Rede im Auswärtigen Amt in Berlin anlässlich des 75. Jahrestags der Wiedergründung der Behörde als „völkerrechtswidrig“.Mike Schmidt/imago

Als Frank-Walter Steinmeier als amtierender Bundespräsident glaubte, sich als Außenminister aufspielen zu müssen, überschritt er eine Grenze, die in der Berliner Republik eigentlich als unverrückbar gilt: die strikte Trennung zwischen repräsentativer Würde und dem harten, tagespolitischen Geschäft.

Berliner Zeitung

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