Eigentlich lieben sie sich ja, wenn auch häufig im Verborgenen, die Preußen und die Bayern. Wenn’s aber um Geld geht, stellt sich Berlin jetzt klar gegen den Freistaat im Süden. Der Berliner Senat beschloss am Dienstag in seiner Sitzung, dass sich das Land Berlin der breiten Prozessgemeinschaft gegen eine bayerische Klage gegen den Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anschließt.
Damit steht es in dem Fall aktuell 1:12. Bayern steht auf der einen Seite, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen auf der anderen. Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen enthalten sich.
Nun geht es beim Länderfinanzausgleich – oder Finanzkraftausgleich, wie er inzwischen offiziell heißt – nicht nur um viele Milliarden Euro. Das Thema hat traditionell vor allem emotionale Sprengkraft. Und es ist ein Fest für Populisten. Dazu passen die gewohnt derben Worte aus München: „Wir können den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in unserem Land nicht mehr weiter vermitteln, dass mit bayerischen Steuergeldern in anderen Ländern Wohlfühlprogramme über den Finanzkraftausgleich finanziert werden, die wir uns in Bayern selbst nicht leisten“, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) unlängst.
„Eine Lösung im Verhandlungswege im Länderkreis war bei maximal fünf Geberländern und gleichzeitig mindestens elf Nehmerländern ganz objektiv betrachtet schlichtweg aussichtslos. Der Weg über eine Klage in Karlsruhe war für den Freistaat daher alternativlos“, so Füracker.
Und Ministerpräsident Markus Söder meint, dass die Berliner ein Schild hochhalten sollen, wann immer sie ein bayerisches Kennzeichen sehen. Darauf solle stehen: „Danke, danke unseren Sponsoren aus Bayern.“

In Berlin kommen solche Sprüche nicht gut an. Nicht nur für Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hat sich „das Solidarprinzip in Deutschland seit Jahrzehnten bewährt“. Die Klage Bayerns richte sich direkt gegen die Grundlage des bundesdeutschen Föderalismus – und das, obwohl gerade Bayern in der Vergangenheit erheblich vom Länderfinanzausgleich profitiert habe, so Evers.
Evers erinnert in seinem Statement daran, dass die Bund-Länder-Finanzbeziehungen zuletzt im Jahre 2020 neu geordnet wurden. In diesem Zusammenhang seien erneut die besonderen strukturellen Herausforderungen der Stadtstaaten anerkannt worden. Bayern habe den aktuellen Finanzausgleich selbst mit verhandelt und dem Ergebnis zugestimmt, so Evers. Und weiter: „Es ist deshalb gut und ein klares Signal, dass zwölf sehr unterschiedliche Länder beabsichtigen, vor dem Bundesverfassungsgericht gemeinsam Stellung zur bayerischen Klage zu beziehen.“



