Es gibt deutlich weniger deutsche Lehnwörter in der englischen Sprache als andersherum. Sie werden meist nur dann verwendet, wenn es kein Äquivalent gibt. „Schadenfreude“ und „Kindergarten“ sind klassische Beispiele. Ein Lehnwort, das man neuerdings wieder öfter hört, ist „Verboten“. Man sagt den Deutschen eine besondere Regulierungsgläubigkeit nach und verwendet das Lehnwort oft humorvoll für moralisch aufgeladene Verbote, die das eigentliche Problem unberührt lassen. Schaut man sich die neu aufgeflammte Debatte um ein AfD-Verbot an, scheint da was dran zu sein.
Seitdem der Verfassungsschutz vor zwei Wochen bekannt gab, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen (was bis zu einem Gerichtsurteil vorerst ausgesetzt ist), diskutiere ich in Großbritannien, wo ich lebe, viel darüber und stelle immer wieder fest, dass die vorherrschende Perspektive hier eine ganz andere ist als jene in Deutschland. In einem Radiointerview, in dem ich die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot beschrieb, unterbrach mich der Moderator und fragte, wie man überhaupt darüber nachdenken könne, die größte Oppositionspartei zu verbieten, um damit die Demokratie zu retten. Der Gedanke erschien ihm absurd.

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