Arbeitsrecht

Merz und der Acht-Stunden-Tag: Was Deutschland von Lateinamerika lernen kann

Während Merz eine „Flexibilisierung“ des Arbeitszeitgesetzes fordert, beschließen Argentinien und Mexiko weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht, die unterschiedlicher kaum sein könnten.

Mexikos Präsidentin Claudia Sheinbaum hat die wöchentlich zulässige Arbeitszeit von 48 auf 40 Stunden reduziert.
Mexikos Präsidentin Claudia Sheinbaum hat die wöchentlich zulässige Arbeitszeit von 48 auf 40 Stunden reduziert.Eduardo Verdugo/AP/dpa

Arbeiten wir in Deutschland zu wenig? Diese Debatte nimmt gerade an Fahrt auf. Mittendrin: Bundeskanzler Friedrich Merz. Der betonte im Januar vor Unternehmern in Halle: „Insgesamt ist die Arbeitsleistung unserer Volkswirtschaft nicht hoch genug.“ Und weiter: „Um es noch deutlicher zu sagen: Mit Work-Life-Balance und Vier-Tage-Woche lässt sich der Wohlstand unseres Landes, den wir heute haben, in Zukunft nicht erhalten – und deswegen müssen wir mehr arbeiten.“

Wie das geschehen soll? Wenn er könnte, würde er „wahrscheinlich das Arbeitszeitgesetz streichen“, erklärte Merz in Halle weiter. Das Gesetz regelt grundsätzlich den Acht-Stunden-Tag, Pausen und Ruhezeiten für Arbeiter und Angestellte. Grundlegende Rechte also, die seit Jahrzehnten garantiert sind und entsprechend von den Gewerkschaften verteidigt werden. Für die andere Seite handelt es sich indes um „Mehrkosten“. Der Beifall der Unternehmerseite für Merz’ Vorpreschen an der Saale war laut und euphorisch.

Berliner Zeitung

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