Kolonialverbrechen im Kongo

Als Kinder vom Staat entführt: Wie sich fünf Frauen Entschädigungen von Belgien erkämpften

Es sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Belgien begangen hat. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Deutschland haben, meint eine Völkerrechtlerin.

Simone Vandenbroeck (l.) und Lea Mujinga Tavares (r.), sie und drei weitere Mistreiterinnen haben in zweiter Instanz gegen den belgischen Staat gewonnen.
Simone Vandenbroeck (l.) und Lea Mujinga Tavares (r.), sie und drei weitere Mistreiterinnen haben in zweiter Instanz gegen den belgischen Staat gewonnen.John Thys/AFP

Fünfzigtausend Euro Entschädigung erhalten die fünf Frauen aus dem Kongo jeweils. Dafür, dass sie als Kinder ihren Müttern in der damals belgischen Kolonie Kongo entrissen und in religiöse Einrichtungen zwangsumgesiedelt wurden. Dort sollten sie von belgischen Nonnen „erzogen“ werden, erfuhren aber in vielen Fällen Misshandlungen. Ihre Namen wurden geändert, Kontakt zu den Familien unterbunden. Als Kinder, die von weißen Kolonialherren und indigenen Müttern gezeugt wurden, als sogenannte Mischlingskinder, galten sie für Belgien als Gefahr. Denn allein ihre Existenz rüttelte am Prinzip der weißen Vorherrschaft oder vermeintlichen Überlegenheit, dem rassistischen Grundsatz, der das Kolonialreich rechtfertigen sollte. „Métis“ wurden diese Kinder genannt, und „Kinder der Sünde“.

Berliner Zeitung

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