Urteil in Hamburg

Kündigung nach Gender-Weigerung: Klägerin im exklusiven Interview

Die Mitarbeiterin einer Bundesbehörde, die Gendersprache verweigerte und gekündigt wurde, zog vor Gericht. Nun ist das Urteil gefallen. Im Interview spricht Frau S. über den Fall.

Frau S. wurde abgemahnt und anschließend gekündigt. Der Grund: Sie genderte nicht vollständig.
Frau S. wurde abgemahnt und anschließend gekündigt. Der Grund: Sie genderte nicht vollständig.Sven Hoppe/dpa

Alles begann mit einer Strahlenschutzanweisung und zwei durchgestrichenen Wörtern. Was zunächst wie eine fachliche Routine im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie aussah, entwickelte sich jedoch zu einem arbeitsrechtlichen Streit über gendersprachliche Vorgaben. Weil Frau S. das sicherheitsrelevante Dokument nicht durchgehend gendern wollte, folgten Abmahnungen und schließlich die Kündigung.

Berliner Zeitung

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