Grundrechte

„Freiheitsrechte besitzen Menschen von sich aus, der Staat ‚gewährt‘ sie nicht“

Was nicht heißt, dass eine Aufhebung der Beschränkungen für Geimpfte unproblematisch wäre. Verfassungsrechtler Tristan Barczak über Grundrechte in der Pandemie.

„Die Grundrechte der Geimpften sind keine ‚Sonderrechte‘ und die Formulierung, man werde Geimpften ihre Grundrechte zurückgeben, führt in die Irre“, sagt Verfassungsrechtler Tristan Barczak.
„Die Grundrechte der Geimpften sind keine ‚Sonderrechte‘ und die Formulierung, man werde Geimpften ihre Grundrechte zurückgeben, führt in die Irre“, sagt Verfassungsrechtler Tristan Barczak.Foto: action press/Frederic Kern

Berlin-Wer geimpft ist, soll seine Grundrechte wieder ausüben können, so plant es die Bundesregierung. Juristisch sei die Sache klar, sagt Tristan Barczak, Professor für Verwaltungs- und Verfassungsrecht an der Universität Passau, und geht sogar noch weiter: Unter bestimmten Umständen könne es rechtlich möglich sein, dass der Staat Impfverweigerern bestimmte Leistungen verweigert.

Berliner Zeitung

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