Berlin-Wer geimpft ist, soll seine Grundrechte wieder ausüben können, so plant es die Bundesregierung. Juristisch sei die Sache klar, sagt Tristan Barczak, Professor für Verwaltungs- und Verfassungsrecht an der Universität Passau, und geht sogar noch weiter: Unter bestimmten Umständen könne es rechtlich möglich sein, dass der Staat Impfverweigerern bestimmte Leistungen verweigert.

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