„Gartenzäune dürfen in Niedersachsen höchstens 1,20 Meter hoch sein und in Berlin fünf Zentimeter mehr, in Sachsen-Anhalt aber 2 Meter.“ Das schreibt Hartmut Berghof, Professor für Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Uni Göttingen. „In Niedersachsen und Brandenburg müssen Eigentümer ihr Grundstück einzäunen, in Berlin und Hessen nur dann, wenn der Nachbar darauf besteht.“ Dies alles und noch viel mehr führte Berghof vor einigen Jahren in einem Essay für den Deutschlandfunk auf, in dem er sich, wenn schon nicht für die Abschaffung, so doch für eine Reform des Föderalismus aussprach.

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