Die gerichtliche Auseinandersetzung mit Alt-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) im Zusammenhang mit dem Entzug seiner Sonderrechte hat die Bundesrepublik bisher 17.500 Euro gekostet. Das teilte das Bundeskanzleramt jetzt auf eine Anfrage der Linke-Fraktion mit, erfuhr die Berliner Zeitung exklusiv.
Gerhard Schröder (SPD) geht dagegen vor, dass der Haushaltsausschuss des Bundestags ihm sein Altkanzler-Büro in Berlin und die dazugehörigen Personalstellen gestrichen hat. Der Haushaltsausschuss hatte die Entscheidung damit begründet, „dass Bundeskanzler a.D. Schröder keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnimmt“. Diese Bestimmungen gelten auch für künftige Altkanzlerinnen und Altkanzler.
Mit welchen Kosten des Bundes im Zusammenhang mit der Klage Schröders auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte noch zu rechnen ist, hält das Kanzleramt für nicht absehbar. „Aufgrund des nicht prognostizierbaren weiteren Verfahrensganges lassen sich die zukünftigen Kosten nicht belastbar schätzen“, so der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Florian Toncar.

