Alt-Kanzler

Gerhard Schröder: 17.500 Euro Gerichtskosten im Streit mit Alt-Kanzler

Wegen Nähe zu Putin und Russlandgeschäfte soll er seine Sonderrechte verlieren. Schröder wehrt sich und die Bundesrepublik hat hohe Verfahrenskosten.

Alt-Kanzler Gerhard Schröder
Alt-Kanzler Gerhard Schröderdpa/Christoph Soeder

Die gerichtliche Auseinandersetzung mit Alt-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) im Zusammenhang mit dem Entzug seiner Sonderrechte hat die Bundesrepublik bisher 17.500 Euro gekostet. Das teilte das Bundeskanzleramt jetzt auf eine Anfrage der Linke-Fraktion mit, erfuhr die Berliner Zeitung exklusiv.

Gerhard Schröder (SPD) geht dagegen vor, dass der Haushaltsausschuss des Bundestags ihm sein Altkanzler-Büro in Berlin und die dazugehörigen Personalstellen gestrichen hat. Der Haushaltsausschuss hatte die Entscheidung damit begründet, „dass Bundeskanzler a.D. Schröder keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnimmt“. Diese Bestimmungen gelten auch für künftige Altkanzlerinnen und Altkanzler.

Mit welchen Kosten des Bundes im Zusammenhang mit der Klage Schröders auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte noch zu rechnen ist, hält das Kanzleramt für nicht absehbar. „Aufgrund des nicht prognostizierbaren weiteren Verfahrensganges lassen sich die zukünftigen Kosten nicht belastbar schätzen“, so der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Florian Toncar.

„Die Gerichtskosten werden weiter steigen und Schröder wird den Prozess gewinnen. Das war schon bei Beschlussfassung klar. Wir brauchen eine klare gesetzliche Regelung, die Schluss macht mit diesen Privilegien“, kommentiert das die Linke-Haushaltspolitikerin Gesine Lötzsch.