Landgericht Berlin

Diether Dehm scheitert mit Klage gegen Sahra Wagenknecht

Das Berliner Landgericht weist Dehms Klage ab. Die beklagte Aussage der Politikerin, er sei „geistesgestört“, sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Für Dehm war der Streit vor Gericht dennoch ein politisches Statement.

Diether Dehm, Musiker und ehemaliger Bundestagsabgeordneter, sitzt in einem Saal im Landgericht.
Diether Dehm, Musiker und ehemaliger Bundestagsabgeordneter, sitzt in einem Saal im Landgericht.Christophe Gateau/dpa

Am Mittwoch hat das Berliner Landgericht die Klage des ehemaligen Bundesabgeordneten Diether Dehm gegen die Vorsitzende des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) abgewiesen. Dehm hatte Wagenknecht vorgeworfen, ihn herabwürdigt zu haben. Sie soll ihn laut seiner Darstellung als „geistesgestört“ bezeichnet und behauptet haben, er wolle ihrer neuen Partei beitreten. In beiden Punkten folgte das Gericht den Argumenten des Klägers nicht.

Berliner Zeitung

Mit einem Abo weiterlesen

  • Zugriff auf alle B+ Inhalte
  • Statt 9,99 € für 2,00 € je Monat lesen
  • Jederzeit kündbar