Diesmal könnte die Politik tatsächlich den richtigen Ton treffen. Die Natur ist frühlingshaft im Aufbruch, die Sonne scheint, die Krokusse blühen, wie gut wäre es da doch, wenn die positive Stimmung aufgenommen würde mit Erleichterungen bei den Beschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Corona-Maßnahmen.
So soll es nun auch werden. Die Ministerpräsidenten wollen bei ihrem nächsten Treffen am Mittwoch weitgehende Lockerungen beschließen. Mit einem Elf-Punkte-Plan sollen zum kalendarischen Frühlingsbeginn am 20. März „die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden“, wie es in einer Vorlage für die Konferenz heißt. Danach sollen vor allem „Basisschutzmaßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinische Masken greifen“.
Es sind Verabredungen zu Medikamenten, der Impfpflicht, Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe und dem Missbrauch von Wirtschaftshilfen vorgesehen. Den Kern bildet aber ein „Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung“. Wo keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen zu erwarten sind, dürfen die Länder abhängig vom Infektionsgeschehen und der Impfquoten sowie der Belastungen des Gesundheitssystems eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden.
Feiern mit mehr Partygästen, Tanzen mit Booster oder Test
In einem ersten Schritt sollen in den nächsten Tagen private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder mit mehr Teilnehmenden ermöglicht werden. Bisher galt eine Obergrenze von 10 Personen. „Nunmehr werden private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit bis zu 20 Personen möglich“. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben ausgenommen.
Für Ungeimpfte sollen die bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März weiter gelten. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, sollen Treffen auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt bleiben. Im Einzelhandel entfallen laut Vorlage alle Beschränkungen des Zugangs abgesehen von der Maskenpflicht.
In einem zweiten Schritt soll ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht werden (3G-Regelung). Das ist so auch für Übernachtungsangebote vorgesehen. Diskotheken und Clubs sollen für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G plus) geöffnet werden. Für überregionale Großveranstaltungen sollen 2G- oder 2G-plus-Regelungen für Zuschauerinnen und Zuschauer gelten.
Verabredet werden sollen weiterhin Höchstkapazitäten für Veranstaltungen in Innenräumen wie auch im Freien, die allerdings großzügiger gestaltet werden sollen. Die Bundesregierung wünscht sich in diesem Zusammenhang Maskenpflicht und Hygienekonzepte.
„In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“, heißt es in der Vorlage. Das beträfe dann auch die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen.
Das Ganze hat der Expertenrat der Bundesregierung begleitet. Bereits am Sonntag veröffentlichte der Rat eine einstimmig verabredete Stellungnahme. „Wir befinden uns in einer neuen Phase der Pandemie“, heißt es darin. „Die Zahl der SARS-CoV-2 Infektionen ist bisher kontinuierlich angestiegen, eine Plateaubildung und ein nachfolgender Abfall für die Omikron (BA.1) Welle ist aber in den kommenden Wochen zu erwarten. Für diesen Zeitpunkt ist es wichtig, vorausschauend Öffnungsstrategien zu planen und diese Schritte verständlich zu kommunizieren“, so der Expertenrat.
Einige Einschränkungen seien allerdings weiterhin nötig, weil die Omikron-Variante den Immunschutz umgeht und erhöhter krankheits- und quarantänebedingter Personalausfall in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu erwarten ist. Die Experten berücksichtigten auch starke Zunahmen bei Corona-Patienten in Kliniken. Sie führen das auf die großen Immunitätslücken in der Bevölkerung zurück. Ungeimpfte Menschen trügen das höchste Risiko für schwere Krankheitsverläufe, auch durch Omikron-Infektionen. Spätestens im Herbst bestehe das Risiko erneuter Infektionswellen.
Bei der allgemeinen Impfpflicht soll es bleiben
Und deshalb geht es jetzt einerseits um mehr eigenverantwortliches Handeln, andererseits um das, was Wissenschaft und Regierung für notwendig erachten. „Eine hohe Impfquote ist die Grundvoraussetzung, um dauerhafte auf Infektionsschutzmaßnahmen verzichten zu können und einen saisonalen Anstieg der Infektionsfälle hinzunehmen“, heißt es in der Vorlage. Weil aber nur eine hohe Impfquote eine hohe Zahl an schweren Verläufen und die damit einhergehende Belastung des Gesundheitssystems verhindern könne, sollen die Regierungschefs noch einmal die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht bekräftigen.



